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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
14.08.2007

UL-Schleppberechtigung verlängert? (Stand 7/07)

UL-Piloten, die eine Schleppberechtigung zum Schleppen von Hängegleitern mit Trikes oder Dreiachsern besitzen, sollten dringend überprüfen ob ihre Berechtigung noch gültig ist. Die LuftPersV § 84 fordert, dass der Schlepppilot des ULs innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zehn Schlepps durchgeführt haben muss. Ist dies nicht der Fall, ist eine Nachschulung von fünf Schlepps unter Fluglehreraufsicht erforderlich.

Hier der Wortlaut der LuftPersV § 84:

(5) Die Rechte aus einer im Luftfahrerschein eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zehn Schleppflüge in der jeweils eingetragenen Art innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist Absatz 2 Nr. 2 anzuwenden

(2) 2.die Durchführung von fünf Flügen mit anderen Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen im Schlepp ohne Beanstandung unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit der entsprechenden Schleppberechtigung innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrages auf Erteilung der Schleppberechtigung

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbuero