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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
13.01.2006

Nachprüfung von Schleppwinden

Tipps für Windenhalter
Mal die Hand auf’s Herz, wann wurde eure Winde zuletzt turnusmäßig nachgeprüft?
Nach unserem Aktenstand werden die Nachprüfungen leider sehr oft nicht oder nicht regelmäßig durchgeführt. Der Termin wurde übersehen oder schlichtweg vergessen. Dass aber eine nicht durchgeführte Nachprüfung den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht, ist vielen Windenhaltern ganz offensichtlich nicht bekannt. Bei einer nicht nachgeprüften Schleppwinde besteht keine gültige Betriebserlaubnis. Dieser Zustand ist vergleichbar mit einem Auto, dessen TÜV abgelaufen ist. Es ist also kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die Konsequenzen für den Halter haben kann.

Nachprüfungen sind luftrechtlich vorgeschrieben.

In der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgeräten (LuftGerPV ) ist die Nachprüfung auch von Luftsportgeräten und Schleppgeräten geregelt (§§ 14-20). Der turnusmäßige Nachprüfintervall für Schleppwinden beträgt 24 Monate. Der Beauftragte (DHV) bestimmt nach § 19 (4) LuftGerPV, ob er die Nachprüfung von Luftsportgerät selber durchführt oder sie von luftfahrttechnischen Betrieben oder von Herstellungsbetrieben durchführen läßt. In jedem Fall erhält der Halter vom Nachprüfer bei positiv durchgeführter Nachprüfung einen Nachprüfschein, der auf Anfrage der zuständigen Stelle vorzulegen ist.

Der DHV konnte durch die Neufassung der LuftGerPV dem Wunsch vieler Vereine und privater Windenhalter nachkommen und selbständige, eigenverantwortliche Windennachprüfer (WNP) ausbilden, die vor Ort die vorgeschriebenen Nachprüfungen durchführen können. Dadurch werden die bisher langen Anfahrtswege zu Herstellern und der damit verbundene Zeitaufwand für die Halter geringer. Mit dieser Regelung konnte eine wirtschaftliche, umweltfreundliche und praktikable Lösung erreicht werden.


Die Windennachprüfer sind vom DHV für die Nachprüfungen von stationären Schleppwinden anerkannt.

Die Nachprüfungen erfolgen einheitlich nach der aktuellen „Prüferanweisung für DHV-anerkannte Windennachprüfer“.

Die Nachprüfer überprüfen, ähnlich wie ein „Technischer Überwachungsverein“, die Schleppwinden. Bei festgestellten Mängeln, die nicht vom Halter oder dessen Windenwart repariert werden können, muß die Schleppwinde von einem DHV-anerkannten Herstellungsbetrieb instand gesetzt werden. Der Herstellungsbetrieb bestätigt die Betriebstauglichkeit und die Übereinstimmung mit dem zugehörigen Gerätekennblatt im Nachprüfschein.
Selbstverständlich kann auch der Windenhersteller, wie bisher, die turnusmäßigen Nachprüfungen aller Serienwinden durchführen.

Die Nachprüfungen von mobilen Abrollwinden und Festseilsystemen werden grundsätzlich durch den Herstellungsbetrieb vorgenommen.

Vorbereitungen für die Nachprüfung

Bevor die Anmeldung bei einem Windennachprüfer erfolgt, sollten eigene Zugkraftmessungen mit einer im Regelfall mitgelieferten Federwaage durchgeführt werden. Die gemessenen Werte sind mit der Zugkraftanzeige zu vergleichen. Die Abweichungen dürfen dabei nicht größer als 100 N (10 kg) sein. Besitzt die Winde eine Zugkraftvorwahl, so ist diese ebenfalls zu überprüfen. Die Zugkraft bei eingekuppelter Seiltrommel im Standgas darf nicht mehr als 200 N (20 kg) betragen. Die maximal zugelassene Zugkraft für den Einsitzerschlepp beträgt 1000 N (100 kg), für den Doppelsitzerschlepp 1300 N (130 kg).

Wichtig für alle Messungen ist ein gut eingestellter, betriebswarmer Motor.

Die Lastspitzen, die bei Böen oder Starkwind auftreten wenn die Seiltrommel vom Aufwickelbetrieb in den Seilausgabebetrieb regelt, dürfen nicht höher als 200 N (20 kg) sein. Diese Messung ist mit der Federwaage schwierig durchzuführen und sollte dem Windennachprüfer überlassen werden.


Die Bremsen sollten gut eingestellt sein und nicht blockieren. Die Bremsbelege sollten überprüft werden ebenso die Bremszüge und die Bremsflüssigkeit.


Die Kappvorrichtungen müssen Einfach-Seil und Reparaturstelle sicher durchtrennen. Alle Auslösemöglichkeiten müssen einwandfrei funktionieren.

Die Auslösezüge sind auf Beschädigung zu kontrollieren. Die Lochblende (Abdeckblech am Kappmesser) ebenfalls kontrollieren.


Die gelbe Rundumleuchte muß funktionieren. Wenn sie nicht abnehmbar ist, muß sie während des Transportes auf öffentlichen Straßen abdeckbar sein.


Das Vorseil (Gabelseil, Abstandsseil, Seilfallschirm, Sollbruchstelle und Reffseil) ist auf Verschleiß zu überprüfen und bei Bedarf auszuwechseln. Sind die Schutzschläuche auf dem Gabel- bzw. Abstandsseil ordentlich angebracht und ist die Sollbruchstelle in Ordnung?


Die Seiltrommel muß einwandfrei rund laufen und ein geordnetes Wickelbild aufweisen.


Das Schleppseil sollte gemäß Herstelleranweisung korrekte repariert sein und sich in gutem Zustand befinden. Auf rutschende und verschlissene Klemmen bei Stahlseil achten.


Die Schwingungsdämpfung der Seiltrommel sollte überprüft werden. Dies kann simuliert werden, indem die Seiltrommel einkuppelt wird und das vorher ca. 5 m ausgezogene und gut befestigte Schleppseil intervallmäßig von Standgas auf Vollgas angezogen wird. Schaukelt sich dabei die Trommel auf und kommt nicht relativ schnell in eine stationäre Lage, muß die Dämpfung überprüft und möglicherweise neu abgestimmt werden.


Den Erdungsspieß mit Kabel kontrollieren und bei dieser Gelegenheit auch die Rahmen / Deichselverbindungsschrauben mitprüfen. Die Erdung ist auch bei Verwendug von Kunststoffseilen erforderlich.


Dass die Winde in gereinigtem Zustand dem Nachprüfer vorgestellt wird, sollte selbstverständlich sein.

Dokumente
An der Winde muß ein Typenschild und die Gütesiegelplakette / Musterzulassungsplakette vorhanden sein. Fehlt sie, muß eine neue beschafft werden. Bei Serienwinden ist die Neubeschaffung kein Problem, bei Einzelstückwinden wendet euch bitte direkt an das DHV-Technikreferat. Sinnvoll ist es, die Plakette mit einer angeschraubten Plexiglasscheibe zu sichern. Das Typenschild sollte ebenfalls verschraubt sein. Angeklebte Schilder oder Plaketten lösen sich beim Reinigen mit dem Dampfstrahler leicht ab und gehen verloren.

Wenn die Winde bereits nachgeprüft wurde, existiert eine Nachprüfbescheinigung. Diese ist dem Nachprüfer zusammen mit der Betriebsanleitung der Winde, in der auch alle genehmigten Änderungen, wie z. B. Verwendung von Kunststoffseil oder Einbau einer automatischen Bremse für den Stufenschlepp vermerkt sein sollten, am Prüftag vorzulegen.


Anmeldung zur Windennachprüfung
Wenn ihr eure Winde, wie oben beschrieben, selbst sorgfältig überprüft habt, sucht ihr aus der Liste der Windennachprüfer euren Wunschprüfer aus und vereinbart Termin, Ort und Kosten mit ihm. Gebt ihm auch den genauen Windentyp mit der Gütesiegel- und Werknummer an, damit er sich im Vorfeld über etwaige technische Änderungen beim DHV-Technikreferat erkundigen kann. Dies erspart vor Ort größere Transaktionen.


Dauer und Kosten
Die Nachprüfung dauert ca. 2 Stunden, wenn alles gut läuft. Die Fahrtkosten und die Nachprüfgebühren werden direkt mit dem Nachprüfer abgerechnet. Das Original des Nachprüfscheines bekommt der Windenhalter, eine Kopie erhält das DHV-Informationsbüro für Schlepp und eine Kopie verbleibt beim Nachprüfer.


Wiedervorführung
Sind an der Schleppwinde große Mängel festgestellt worden, die nicht vom Halter oder seinem Windenwart behoben werden können, muß die Winde zu einem Herstellungsbetrieb zur Reparatur. Dieser beseitigt die Mängel und bestätigt die erfolgreiche Nachprüfung. Ist eine Wiedervorführung angeordnet, darf die Winde erst nach Behebung der Mängel und mit abgestempeltem Nachprüfschein wieder eingesetzt werden.


Achtung: 
Die Winde muß im Gütesiegelzustand vorgeführt werden. Dazu gehört auch das komplette Vorseil mit der Sollbruchstelle und die gelbe Rundumleuchte. Bitte nichts vergessen!


Die Liste der Windennachprüfer findet ihr hier



Horst Barthelmes
DHV-Schleppbuero