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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
30.07.2006

Der Startleiter beim Windenschlepp

Allgemeine Informationen:

Ein Startleiter ist grundsätzlich beim Windenschleppbetrieb vorgeschrieben.

Ausnahmsweise darf ohne ihn geschleppt werden, wenn der Pilot im Besitz der B-Lizenz und der Windenschleppstarteinweisung ist und eine bedienungsfreie Sprechverbindung zwischen ihm und dem Windenführer besteht. Diese Regelung wurde geschaffen, damit Überlandpiloten auch in der Woche, wenn kein Vereinsschleppbetrieb statt findet, ohne den üblichen Personalaufwand in die Luft kommen können.

Der Startleiter ist für die Sicherheit im gesamten Fluggebiet zuständig. Er kann an mehreren Startstellen tätig sein oder auch Startstellenleiter einsetzen, wenn bei parallelem Schleppbetrieb Zeit versetzt gestartet wird.

In der Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel, Abschnitt II. ist die "Startleitung" und in Abschnitt III. ist der "Windenschleppbetrieb" geregelt.

Wer kann Startleiter werden?

Jeder Pilot, der eine Einweisung für den „Windenschleppstart“ (Winden-Schleppstartberechtigung) für Hängegleiter oder Gleitsegel besitzt, darf die Startleitertätigkeit für den Hängegleiter- und Gleitsegelwindenschleppbetrieb ausüben, wenn er vom Geländehalter oder dem Beauftragten für Luftaufsicht dafür eingesetzt wird.

Was sind die Aufgaben des Startleiters beim Windenschlepp?

  • Der Startleiter vertritt den Geländehalter und achtet auf die Einhaltung der Genehmigungsauflagen sowie auf den geordneten Flugbetrieb, der in der Flugbetriebsordnung (FBO) für alle am Flugbetrieb Teilnehmenden verbindlich geregelt ist.
  • Er führt die Startkladde beim Windenschlepp oder delegiert diese Arbeit an den Windenführer. Werden Startzeiten eingetragen, sollten sie, wie in der allgemeinen Luftfahrt üblich, in UTC-Zeit eingetragen werden.
  • Bei der Erstaufnahme neuer oder ihm noch nicht bekannter Piloten, trägt er deren Piloten- und Schleppberechtigungen sowie die Haftpflichtversicherung, den Schirm- oder HG-Typ und das Pilotengewicht in die Startkladde ein. Damit wird sichergestellt, dass nur berechtigte Piloten geschleppt werden.
  • Er legt fest, welche Schleppstrecke benutzt wird, kümmert sich um die vorgeschriebenen Absperrungen, stellt den Windsack auf und hält die Erste Hilfeausstattung vor.
  • Sind die Ausklinkhöhen höher als 450m GND, ist Funkverbindung zwischen Piloten, Windenführer oder Startleiter vorgeschrieben. Er sorgt dann dafür, dass die betroffenen Piloten Funkgeräte mitführen. Dies gilt auch für den Stufenschlepp.
  • Startfreigabe: Es darf nur gestartet werden, so lange der Startleiter das Starten freigibt. Die Startfreigabe entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht. Dieser startet immer auf eigene Verantwortung.
  • Er nimmt den HG-Piloten die Liegeprobe ab und kontrolliert, ob bei den GS-Piloten die Beinschlaufen geschlossen sind.
  • Er leitet den Startvorgang und gibt die Startkommandos an den Windenführer weiter. Im Gefahrenfall unterbricht er den Schleppvorgang. Er warnt den Piloten und Windenführer, wenn sich andere Luftfahrzeuge gefährlich dem Schleppseil nähern.
  • Er achtet besonders darauf, dass der Sicherheitsstart durchgeführt wird und arbeitet eng mit dem Windenführer zusammen.
  • Er darf ein Startverbot erteilen, wenn Gefahr in Verzug ist(aufziehendes Gewitter, stark böige Windverhältnisse o.ä.), aber auch, wenn HG-Piloten ohne Bügelräder geschleppt werden wollen, Piloten alkoholisiert oder unter Drogen fliegen wollen oder wenn die Schleppstrecke aus Sicherheitsgründen nicht benutzt werden kann.

 

Zur Ausübung der Startleitertätigkeit benötigt er:

  • eine sichere Sprechverbindung zur stationären Schleppwinde. Bei mobilen Abrollwinden ist die Verständigung auch durch Winkzeichen möglich, wenn der Abstand zwischen Pilot (Start) und Abrollwinde nicht mehr als 150 m beträgt.
  • Windrichtungsanzeiger und Erste-Hilfe-Ausstattung an Start- und Landeplatz sowie an der Schleppwinde.
  • einen sog. "Alarmplan", der eine schnelle Versorgung eines verletzten Piloten sicher stellt. Der Alarmplan ist vom Geländehalter zu erstellen und sollte auch an der Winde deponiert sein. In ihm sollte die Reihenfolge der Alarmierung festgelegt sein (Notruf Rettungsleitstelle, Polizei, Beauftragter). In der Regel erfolgt die Verständigung heute über Handy oder Flugfunk, wenn sich kein Telefon in unmittelbarer Nähe befindet. Das nächstgelegene Krankenhaus sollte ebenfalls der Startleitung bzw. dem Verantwortlichen bekannt sein.
  • Absperrmaterial, um bei Publikumsverkehr den Start- und Landebereich ausreichend absperren zu können. Die Absperrungen der einmündenden Wege zum Fluggelände gehören ebenfalls zu seinem Aufgabenfeld. Für den Bereich unmittelbar an der Schleppwinde, ist der Windenführer für die Absperrungen alleine zuständig und verantwortlich.

 

Vor dem Windenschleppstart beachtet der Startleiter zusätzlich:

  • Die Schleppseilauslegung im Startbereich (frei von Hindernissen, kein Seilüberwurf, Abstand anderer Schleppseile vom Betriebsschleppseil)
  • Kontrolle des Vorseils auf Betriebssicherheit (zum Vorseil gehören: Reffseil, Seilfallschirm, Sollbruchstelle und Abstands- bzw. Gabelseil)
  • Die Liegeprobe bei HG-Piloten. Wurde sie durchgeführt? Prüfen, ob der Pilot mit seinem Gurtzeug tatsächlich in der Pilotenaufhängung des HG eingehängt ist. Anstelle der Liegeprobe kann auch die Hockprobe erfolgen (besser!). Dazu hockt sich der Pilot mit seinem im Drachen eingehängten Gurtzeug in die Beinschlaufen seines Gurtes. Bei dieser Methode wird sichergestellt, dass der Pilot mit Gurtzeug und Drachen verbunden ist. 
  • Wichtig: Erst nach der Liegeprobe das Gabelseil einhängen!
  • Wurde das Gurtzeug bei GS-Piloten überprüft? Sind die Bein-, Bauch- und Brustgurte geschlossen, der Karabiner gesichert, das Rückenteil hochgestellt? Wird ein Protektor verwendet? Ist die Klinke und ggf. die Winden-Schlepphilfe richtig angebracht und ist nichts verdreht?Wichtig: unbedingt auf geschlossene Beingurte achten!
  • Wurde die vorgeschriebene Klinkprobe mit dem Piloten durchgeführt?

 

Unmittelbar vor dem Schleppstart

  • meldet er den Piloten beim Windenführer an (Name, Gewicht, Gerätetyp, Betriebsseil, ggf. Passagier). Dazu verwendet er ausschließlich die in der FBO Abschnitt III. Nr. 12 festgelegten Kommandos.
  • gibt er die Startkommandos an den Windenführer weiter und wiederholt diese laut und deutlich, wenn sie nicht einwandfrei vom Piloten mitgehört werden können

 

Während des Schleppstarts

  • beobachtet er den gesamten Startablauf und unterbricht im Notfall den Schleppvorgang (z.B. bei Start mit Verhänger, Sackflug, Lock out, gefährliche Annäherung anderer Luftfahrzeuge, etc)
  • beobachtet er ständig den Luftraum und das Schleppgelände und bleibt hörbereit
  • beobachtet er den gesamten Schleppvorgang, bis das Schleppseil vom Piloten ausgeklinkt wurde. Erst dann ist der Schleppvorgang für ihn beendet. Für das Seileinziehen ist der Windenführer zuständig.
  • Störungen und Unfälle meldet er dem Beauftragten (DHV-Sicherheitsreferat) gemäß § 5 LuftVO.

 

 

DHV-Schleppbuero
Horst Barthelmes