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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
02.11.2005

Ausländerregelung für Schlepp

Ausländische Schlepppiloten dürfen auch in Deutschland mit der Winde oder dem UL geschleppt werden, wenn sie bei einer deutschen Flugschule durch Überprüfungsflüge ihr Können nachweisen. 

Die Anzahl der Überprüfungsflüge ist nicht festgelegt und liegt im Ermessen des Fluglehrers. Eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fluggerät ist erforderlich.

Die Überprüfung wird von einem Fachlehrer für Schlepp im Flugbuch des Piloten wie folgt dokumentiert:

"Winden- bzw. UL-Schleppstart überprüft!" Ort, Datum, Unterschrift des Fluglehrers, Stempel der Flugschule.

Diese Einweisung erstreckt sich ausschließlich auf einsitzige Schlepps.

(DHV-Kommissionsbeschluss der 72.Sitzung)

DHV-Schleppbuero
Horst Barthelmes