Lehrgangstermine für neue Vereins-EWF
04.02. (online) und 04.03.2023 präsent in Freckenhorst
18.02. (online) und 11.03.2023 präsent in Aßlar
EWF (Einweisungserechtigte/-r Windenführer/-in) kann werden, wer dem DHV vom Vereinsvorstand als erfahrene/-r Windenführer/-in vorgeschlagen wird, mindestens 250 Windenfahrten nachweisen kann und an einem EWF-Seminar des DHV erfolgreich teilgenommen hat.
EWF-Pflichtfortbildung
Die EWF-Anerkennung ist seit Mitte 2017 unbefristet gültig.