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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Einweisung Startart Windenschlepp für einsitzige Gleitschirme

Eingangsvoraussetzungen:

Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart

Lernziel:

Die flugtechnischen Anforderungen für Flüge mit Windenschleppstart und die Anforderungen an die Tätigkeit als Startleiter werden sicher beherrscht. 

Theorieausbildung:

Mindestens 3 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Verhalten auf Flugplätzen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung:

Mindestens 20 Windenschleppstarts, davon 10 bei Höhenflügen und 10 Startleitertätigkeiten unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers mit Fachlehrberechtigung Windenschlepp.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Prüfung:

Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.

Berechtigungen:

In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart

Gültigkeit

Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.