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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Einweisung Startart Hangstart für einsitzige Gleitschirme

Eingangsvoraussetzungen:

Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Windenschleppstart.

Theorieausbildung:

Einweisung in die auf den Hangstart bezogenen Inhalte des Sachgebietes Flugtechnik/Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung:

Mindestens 20 Hangstarts, davon mindestens 15 (bei bereits bestehender Lizenz 10) bei Gebirgsflügen mit über 500 Meter Höhenunterschied unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.

Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte:

Startvorbereitungen, Start, Abflug

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Prüfung:

Flugschulinterne praktische Prüfung.

Berechtigungen:

In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Hangstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände.

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart.

Gültigkeit:

Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.