Ausbildung zur Passagierberechtigung
Eingangsvoraussetzungen:
A-Lizenz seit mindestens 24 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 200 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit.
Vorauswahlprüfung:
In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen. Weitere Informationen zum Eingangstest hier.
Lernziel:
Die flugtechnischen Anforderungen für Passagierflüge in zugelassenen Geländen bei unterschiedlichen, moderaten Wetterbedingungen werden sicher beherrscht. Die Verfahren zur Einweisung und zum Umgang mit Passagieren sowie zum Verhalten in besonderen Fällen werden beherrscht.
Theorieausbildung:
Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten
Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung:
- mindestens ein erster Ausbildungsflug als Höhenflug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer als verantwortlichem Luftfahrzeugführer (Pilot).
- Grundausbildung mit mindestens 10 Flügen im Grundausbildungsgelände (30 -100 m) unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers, der die PassagierLehrberechtigung besitzt.
- Höhenflugausbildung mit mindestens 15 Höhenflügen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers, der die Passagier-Lehrberechtigung besitzt,
- 15 Höhenflüge mit Flugauftrag der Flugschule oder unter Fluglehreraufsicht.
Jeweils mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirm oder Hängegleiter
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Flugpraxisnachweis
Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 30 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, davon 15 unter Fluglehreraufsicht, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer
Berechtigungen
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).
Gültigkeit
Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss. Verlängerungszeitraum Beispiel: Ausstellungsdatum 1.5.2023, gültig bis 1.5.2026, Checkflug-Datum 1.8.2025, neue Gültigkeit: 1.5.2029. Es wird um 36 Monate, ausgehend vom Monat des Ausstellungsdatums, verlängert. Bei Überschreitung der Frist für den Checkflug muss eine Nachschulung in einer Flugschule absolviert und bestätigt werden.
Zu beachten ist zudem, dass in den letzten 90 Tagen vor einem Passagierflug vom Piloten mindestens 3 Starts und Landungen mit einem Gleitschirm (auch einsitzig) durchgeführt und im Flugbuch dokumentiert sein müssen (LuftPersV § 45a).