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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Ausbildung zum/-r Fluglehrer/-in

Diese Information ist ein Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Gleitschirm-Fluglehrer. Die vollständige Version der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fluglehrer kann hier heruntergeladen werden.

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz seit mindestens 24 Monaten, B-Lizenz.

Flugbuchnachweis von mindestens 200 Höhenflügen.

Amtliches Führungszeugnis ("Privates Führungszeugnis"), nicht älter als 3 Monate

Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe über 9 Unterrichtsstunden, nicht älter als 36 Monate.

Die gesamte Fluglehrerausbildung muss schriftlich dokumentiert werden. Der "Ausbildungsnachweis für Fluglehrer" kann hier heruntergeladen werden. Beim Ausdruck bitte beachten: Seite 1 ausdrucken, Seite 2 auf Rückseite von Seite 1 drucken. Seite 3 ausdrucken, Seite 4 auf Rückseite von Seite 3 drucken. Seite 5 ausdrucken, Seite 6 auf Rückseite von Seite 5 drucken. Auf A 5 falten, in der Mitte heften.
Für Lehrgangsteile, die in Österreich, bei einer vom ÖAeC dazu anerkannten Ausbildungsstätte absolviert worden sind, muss zusätzlich zum Ausbildungsnachweis dieses Lehrgangsprotokoll geführt werden, sofern eine deutsche Lehrberechtigung angestrebt wird.  

Vorauswahltest

Der Bewerber hat in einem praktischen Vorauswahltest überdurchschnittliches Können bei den Flugaufgaben Start im flachen Gelände, Start im steilen Gelände, Abflug, Steilspirale, seitliches Einklappen und Stabilisieren, Nicken und Abfangen, Rollen und Stabilisieren, Landeeinteilung und Landung nachzuweisen.
Der praktische Vorauswahltest wird von einem beauftragten Prüfer des DHV abgenommen.

Im theoretischen Vorauswahltest ist die Prüfung zur A- und B-Lizenz in verkürzter Zeit abzulegen. Der theoretische Vorauswahltest kann bei jedem DHV-Prüfer abgelegt werden.

Der erfolgreich abgelegte Vorauswahltest (maximal 24 Monate alt) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Fluglehreranwärter-Lehrgang. 

Einzelheiten zum Vorauswahltest hier

Vorpraktikum in der Flugschule

Auf das gesamte Fluglehrerpraktikum von mindestens 300 Stunden, kann ein Vorpraktikum in der Flugschule, das vor dem Fluglehreranwärter-Lehrgang absolviert worden ist, mit maximal 100 Stunden angerechnet werden. Im Vorpraktikum darf der Praktikant keine selbständige praktische Ausbildungstätigkeit durchführen.

Fluglehreranwärter-Lehrgang (Fluglehrer-Lehrgang Teil 1)

Genaue Informationen zum Fluglehreranwärter-Lehrgang finden sich in der Veranstaltungsbeschreibung zu den jeweiligen Terminen im DHV Veranstaltungskalender. Der Lehrplan für die zweiteilige Praxis-Ausbildung (Eigenkönnen-Lehrgang und Funk/Methodik-Lehrgang) kann hier heruntergeladen werden.

Flugschul-Praktikum

Vor der Teilnahme am Fluglehrerlehrgang Teil 2, müssen mindestens 150 der insgesamt 300 Praktikumsstunden in der Flugschule absolviert worden sein.

Fluglehrerlehrgang Teil 2 (Refresher-Lehrgang)

6-tägiger Lehrgang mit abschließender Fluglehrerprüfung. Dieser Lehrgang dient der Wiederholung der wichtigsten Inhalte des Fluglehreranwärter-Lehrgangs sowie einer intensive Prüfungsvorbereitung.

Fluglehrerprüfung

Die Fluglehrerprüfung wird von einer dreiköpfigen Prüfungskommission, bestehend aus Experten des DHV und des ÖAeC abgenommen. Sie schließt sich unmittelbar an den Fluglehrerlehrgang Teil 2 an.

Praktische Prüfung: Der Bewerber hat der Prüfungskommission ein Prüfungsvideo zur Beurteilung vorzulegen. Auf dem Video muss das praktische Prüfungsprogramm fehlerfrei demonstriert werden. 

Praktische Lehrprobe: In der praktischen Lehrprobe hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine fachlich und methodisch korrekte  Funkeinweisung  eines/-r  Flugschülers/-in  per  Video  nachzuweisen.  Es  wird  eines  der Manöver/Flugübungen der praktischen Prüfung zum beschränkten Luftfahrerschein einschließlich Landeeinteilung und Landung verlangt. Dabei ist eine voll-umfängliche Funk-Anleitung einschließlich komplettem Landeanflug und Landung mit nachfolgenden Korrekturen/Feedback an den Flugschüler zu dokumentieren.

Alle Informationen zur praktischen Fluglehrer-Prüfung, zur praktischen Lehrprobe und Hinweise zur Videodokumentation hier.

Theoretische Prüfung: Der Bewerber hält eine Unterrichtseinheit aus dem Theorieunterricht als Lehrprobe vor der Prüfungskommission. Das Thema der Lehrprobe wird jedem Bewerber am Ende des Fluglehreranwärter-Lehrgangs bekannt gegeben.

Anschließend wird der Bewerber durch die Mitglieder der Kommission in jedem Sachgebiet mündlich geprüft.

Praktische und theoretische Prüfung werden getrennt bewertet. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils kann die Wiederholung frühestens zum nächsten Prüfungstermin erfolgen. Die Prüfungskommission kann eine schriftliche Nachprüfung zulassen.

Erteilung der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung wird vom DHV erteilt, wenn der Bewerber die Fluglehrerprüfung bestanden und das vollständige Fluglehrerpraktikum nachgewiesen hat.
Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe über 9 Unterrichtsstunden, nicht älter als 36 Monate

Umfang der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung "Gleitsegelfluglehrer" berechtigt zur selbständigen praktischen Ausbildung von Flugschülern.

Gültigkeit

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erteilt. Zur Verlängerung sind mindestens 2 der 3 nachfolgend genannten Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Der Nachweis von mindestens 60 Starts und Landungen oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer

2. Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang des DHV

3. Erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung in den letzten 12 Monaten der Gültigkeit der Lehrberechtigung

 

Weitere Ausbildung zur Lehrberechtigung Windenschlepp

 Stand 10/2022

 

 

 

 

 

Antrag zur Anerkennung österreichischer Fluglehrer-Lehrgänge durch den DHV

Antrag zur Anerkennung österreichischer Fluglehrer-Lehrgänge