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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Lehrberechtigung Windenschlepp

Eingangsvoraussetzungen
 
- Luftfahrerschein für Gleitsegelführer/-innen mit Eintrag der Startart Windenschlepp

- Gleitschirm-Lehrberechtigung oder Berechtigung als Fluglehrerassistent/-in

- DHV-Windenführerberechtigung

- Nachweis von mindestens 150 Schleppstarts mit Gleitschirmen

Theoretische Einweisung in einer Flugschule

Durch eine/-n Fluglehrer/-in mit Windenschlepp-Lehrberechtigung Einweisung in die windenspezifischen Besonderheiten in den Sachgebieten Luftrecht/Haftung/Versicherung beim Windenschlepp. 

Praktische Einweisung in einer Flugschule in die Windenschlepp-Ausbildungstätigkeit

Unter Anleitung und Aufsicht eines/-r Fluglehrers/-in mit Windenschlepp-Lehrberechtigung bei der
Ausbildung zum beschränkten Luftfahrerschein oder bei Einweisung Windenschleppstart:

- Mindestens 20 Stunden praktische Ausbildungstätigkeit.

- Mindestens 30 Einweisungen und Funk-Anleitungen von Schleppflügen (vom Einhängen bis zum
Ausklinken) mit mindestens 3 Flugschülern/-innen bzw. Einzuweisenden.
(Bestätigung theoretische und praktische Einweisung für Lehrberechtigung Gleitschirm-Windenschlepp, Anlage 8 Seite 4)

Umfang der Lehrberechtigung für Windenschlepp

Die Lehrberechtigung für Gleitschirm-Windenschlepp berechtigt zur praktischen und theoretischen Ausbildung und Einweisung von Bewerbern/-innen zur Startart Gleitschirm-Windenschlepp. 

Unabhängig davon darf eine Tätigkeit als Windenführer/-in in der Flugausbildung erst nach einer Schlepperfahrung von mindestens 250 Schlepps als Windenführer/-in erfolgen. 

Fluglehrerassistenten/-innen dürfen die praktische Ausbildung oder Einweisung von Bewerbern/-innen zur Startart Gleitschirm-Windenschlepp nur unter Aufsicht eines/-r Fluglehrers/-in mit Lehrberechtigung für Windenschlepp durchführen. 

Einweisung für Gleitschirm-Stufenschlepp

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang des DHV oder an einem vom DHV anerkannten Lehrgang für Gleitschirm-Stufenschlepp berechtigt eine/-n Gleitschirm-Fluglehrer/-in mit Lehrberechtigung Windenschlepp zur Einweisung in den Gleitschirm-Stufenschlepp

2.6. Einweisung von Windenführern

Zur Einweisung von Windenführern/-innen ist die Qualifikation als „Einweisungsberechtigte/-r Windenführer/-in (EWF)“ erforderlich (gemäß Windenführerbestimmungen des DHV).