Lernausweis
Voraussetzungen für die Erteilung
Abgeschlossene Grundausbildung Startart Hangstart
Flugschulinterne Theorie- und Praxisprüfung
Vollendung des 16. Lebensjahres
Berechtigung
Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht mit schriftlichem Flugauftrag des Ausbildungsleiters in dem Grundausbildungsgelände mit maximal 100 Meter Höhendifferenz, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist.
Gültigkeit
Der Lernausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.
Hinweise
Für die Startarten Windenschleppstart und UL-Schleppstart ist die Erteilung des Lernausweises nicht möglich.
Der Lernausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Lernausweises liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.