Einweisung Windenschlepp
Eingangsvoraussetzungen
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart oder UL-Schleppstart
Theorieausbildung
Mindestens 3 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten
Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Mindestens 20 Windenschleppstarts sowie 10 Startleitungen unter Anleitung und Aufsicht eines Winden-Fachlehrers
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung
Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.
Berechtigungen
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart
Gültigkeit
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.