Kompatibilitätsprüfung- luftaufsichtliche Verfügung des DHV- geänderte Fassung
Achtung, Änderung: Die luftaufsichtliche Verfügung wurde zum 24.11.2021 geändert.
Grund: Die Überprüfung fachlicher Einwände von Herstellern und Flugschulen zu der Fassung vom 18.11.2021, hat die Notwendigkeit von Änderungen ergeben.
Die Vorschrift zur Kompatibilitätsprüfung Pilot-Gurtzeug-Rettungsgerät bezieht sich auf teilweise technisch veraltete Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Warnungen aus den 1990-er und den frühen Nuller-Jahren. Diese Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Warnungen werden aufgehoben und in Absprache mit dem Luftfahrt-Bundesamt ersetzt durch eine „luftaufsichtliche Verfügung“ die dem Stand der Technik entspricht und auch die Ergebnisse aktueller Unfalluntersuchungen berücksichtigt.
Karl Slezak
DHV-Referat Sicherheit und Technik