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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
27.04.2020

Windennachprüfung

Windennachprüfungen sind derzeit möglich und können im Einvernehmen zwischen Verein bzw. Windenbesitzer und Windennachprüfer durchgeführt werden.

Selbstverständlich sind dabei die entsprechenden Infektionsschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer zu beachten (z.B. Abstandsregeln, Maskenpflicht keine Fahrgemeinschaften usw.).

Zusätzliche Empfehlungen:
Ein Windennachprüfer darf unter Berücksichtigung der hygienischen Auflagen und Wahrung des Abstands zu Dritten mit einem Messgehilfen und einem Fahrzeugführer, der bei der Messfahrt alleine im Fahrzeug sitzen muss, Schleppwinden nachprüfen. Alle Personen müssen während der Nachprüfung einen geeigneten Mundschutz tragen. Bei der Nachprüfung darf kein Pilot mit seinem Luftsportgerät geschleppt, sondern nur Kräfte gemessen und die technische Sicherheit der Winde festgestellt werden. Bei weiteren Fragen an musterpruefstelle@dhvmail.de wenden.