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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
09.03.2006

Wichtige Information für Tandemfliegen in Österreich

 

Der oberste Gerichtshof in Österreich hatte sich mit einem Unfall beim Gleitschirm-Tandemfliegen befasst. Zu dem Unfall war es gekommen, weil der Passagier wegen ungeeignetem Schuhwerks (Skischuhe!) beim Startlauf ins Stolpern gekommen war. In der Folge kam es zu einem unkontrollierten Abheben und zu einer Baumberührung mit Absturz. Dabei wurde der Passagier schwer verletzt.

Der deutsche Urlauber hatte zunächst Bedenken, mit seinen Skischuhen zu starten. Von dem Tandempiloten wurden diese Bedenken aber verneint, ein Start mit Skischuhen wäre unproblematisch. Von Seiten des Piloten war auch sonst keine Aufklärung über mögliche Gefahren eines Tandemflugs erfolgt. Er hat vielmehr alles als „easy“ bezeichnet.

Der Verletzte hatte auf Schadenersatz geklagt.

Der OGH stellte fest, dass in diesem Fall ein Verschulden des Piloten vorliegt. Den Schadenersatzforderungen des Geschädigten wurde stattgegeben.

Darüber hinaus urteilten die Richter, dass Passagiere vom Piloten grundsätzlich über die Risiken eines Tandemflugs aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung habe „konkret und instruktiv“ zu erfolgen. Der Passagier muss dadurch in die Lage versetzt werden, die Risiken eines Tandemfluges realistisch einzuschätzen.

 

In Österreich besteht eine luftrechtliche Ersatzpflicht des Piloten für Schäden des Passagiers nur bei Verschulden. Das OGH-Urteil stellt nun erhöhte Anforderungen an Tandempiloten. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine unzureichende Aufklärung über die Risiken eines Tandemfluges - insbesondere auf Nachfragen des Fluggasts- künftig eine Haftung begründen kann.

 

In Deutschland sieht das LuftVG für Passagierflüge neben der Verschuldenshaftung auch eine Haftung des Luftfrachtführers/Piloten vor, wenn dieser am Schaden des Passagiers schuldlos ist (Gefährdungshaftung). Die Ersatzpflicht ist in diesem Fall auf ca. 120.000 € begrenzt.

 

Der DHV empfiehlt Tandempiloten, die Passagierflüge in Österreich durchführen, sich die Aufklärung über die Gefahren eines Tandemflugs vom Passagier schriftlich bestätigen zu lassen. Die AXA-Versicherung macht über ihre österreichische Generalalgentur in Kössen unter Leitung von Sepp Himberger ihren Versicherungsnehmern (Passagierhaftpflicht) eine entsprechende Formulierung in den Beförderungsverträgen zur Auflage. Informationen hierüber erhält man bei axa@fly-koessen.at

 

Der DHV wird, nach rechtlicher Prüfung, eine Änderung der Formularvordrucke für die Beförderungsverträge (unentgeltlich und entgeltlich) sowie für die Erklärung des Passagiers bei Gefälligkeitsflügen vornehmen. Diese Vordrucke können Tandempiloten unter https://www.dhv.de/web/Tandemfliegen_in_Deu.57.0.htmlhttp://www.dhv.de downloaden (neue Version ab etwa 20.März)

 

 

Karl Slezak

DHV-Ausbildung/Sicherheit