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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
30.05.2018

Wichtige Info zu Bergungskosten

Die Kosten für Suche und Bergung eines abgestürzten oder auch notgelandeten Piloten sind in den letzten Jahren sehr stark angestiegen, besonders bei Einsätzen im Ausland. Oft sind höhere vierstellige Beträge fällig. Eine Absicherung dieser Kosten ist deshalb für jeden Piloten sehr wichtig. Aus aktuellem Anlass möchte der DHV auf unterschiedliche Regelungen von Versicherern bei der Abdeckung von Bergungskosten hinweisen.

Bekannt geworden sind folgende Fälle:
Ein deutscher Pilot mit einer Halterhaftpflichtversicherung bei einem österreichischen Versicherer hatte einen Unfall mit einem ausgeliehenen, nicht im Versicherungsschein eingetragenen Gleitschirm. Die Versicherung hat die Begleichung der Bergungskosten verweigert.

Ein deutscher Pilot mit einer Halterhaftpflichtversicherung bei einem deutschen Versicherer hatte übersehen, dass der Ersatz von Bergungskosten nicht im Umfang der Versicherung enthalten war. Er musste die Bergungskosten selbst bezahlen.

Wir empfehlen Piloten, die keine Halterhaftpflichtversicherung über den DHV haben, einen Check der Versicherungsbedingungen. Bei den Halterhaftpflichtversicherungen des DHV sind die Bergungskosten unabhängig vom geflogenen Gerät versichert. Trotzdem auch hier der Hinweis: Die 2500 € Bergungskosten in der normalen DHV- Halterhaftpflichtversicherung sind nicht üppig. In etwa jedem 3. Fall ist die Bergungskostenrechnung höher. Deshalb empfehlen wir die nur 10 € teurere Haftpflicht Plus mit 10.000 € Bergungskosten