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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
15.06.2018

What goes up, must come down…

Foto: Paragliding Academy

.....aber bitte immer möglichst sanft - auch am Rettungsschirm.
Ergebnisse aus der Unfallanalyse 2017 (ausführlich im nächsten DHV-Info) zeigen, dass dies nicht immer der Fall ist. Einige Meldungen kamen von Piloten, die sich bei der Landung am Retter verletzt haben. Immer wieder ist zu hören, dass man bei der Wahl eines nach EN 12491 geprüften Rettungsgerätes problemlos an die obere Gewichtsgrenze gehen kann. Bei den EN-Prüfungen ist eine maximale Sinkgeschwindigkeit von 5,5 m/s mit der höchsten zulässigen Anhängelast erlaubt. Diese Sinkgeschwindigkeit wird aber in der Praxis häufig überschritten. Dafür gibt es mehrere Gründe, z.B. die Beeinflussung durch den im Regelfall nicht abgetrennten Gleitschirm (Pendeln, Scherenstellung). Auch der Umstand, dass Rettungsschirme oft eine gewisse Vorwärtsfahrt aufweisen, die in der Summe die Aufprallenergie erhöht, ist hier zu beachten. 

Deshalb möchte der DHV an eine viele Jahre alte, aber immer noch gültige Regel zur Wahl der Rettergröße erinnern: Das Einhängegewicht (Startgewicht minus Gewicht der Gleitschirmkappe) sollte ca. 20-25% niedriger sein als die maximale Anhängelast des Rettungsgerätes.

Info-Artikel zum Thema

DHV-Referat Sicherheit und Technik