Vulkanasche - Luftraumsperrung
Wegen zahlreicher Anfragen von Gleitschirm- und Drachenpiloten beim DHV zur aktuellen Luftraumsperrung weisen wir auf das aktuell gültige NOTAM der DFS hin. Demnach gibt es zur Zeit (16.4.2010 – 12.00 Uhr) keine Einschränkung für den Drachen- und Gleitschirmflugbetrieb. Die Verantwortung für Flüge liegt beim Luftfahrzeugführer. Etwaige weitere NOTAMs sind zu beachten:
Langen Bremen Munich
15.04. 22:30 - 18.04. est
EDGG EDWW EDMM: Aufgrund von erheblicher vulkanischer Aktivitaet des Vulkans Eyafjallajokull, Island, werden VFR-Fluege eindringlich darauf hingewiesen, die relevanten deutschen SIGMETS, ASHTAM und NOTAM zu beachten. Detaillierte Informationen koennen beim AIS-C und dem Fluginformationsdienst eingeholt werden. Im ICAO EUR Doc 019 (VOLCANIC ASH CONTINGENCY PLAN EUR REGION) werden einige Bedrohungen fuer Luftfahrzeuge, die in Vulkan-Aschewolken einfliegen, beschrieben. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das kontaminierte Gebiet nicht notwendigerweise sichtbar ist. Die Verantwortung zur Durchfuehrung des Fluges verbleibt beim verantwortlichen Luftfahrzeugfuehrer. Die Flugsicherung erteilt keine IFR-Freigaben fuer Fluege, die kontaminierte Gebiete (basierend auf der aktuellen SIGMET-Information) durchfliegen wuerden. SFC-UNL.