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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
21.01.2022

Vorsicht bei nicht-zugelassenen Flugschulen

Aus aktuellem Anlass möchte der DHV darauf hinweisen, dass Flugschulen eine gültige Zulassung benötigen, um Flugausbildung durchführen zu dürfen. Im Zweifelsfall sollte das überprüft werden, bevor die Ausbildung begonnen, bzw. bezahlt wird. Hier kann man sich über die zugelassenen Flugschulen informieren.

Dem DHV sind zudem Beschwerden über das Geschäftsgebaren von Webshops vorgeblich zugelassener Flugschulen bekannt geworden. Sicherheitshalber sollte bei Einkauf von Flugsportartikeln (vor allem, wenn Vorkasse verlangt wird) im Webshop einer dem Käufer nicht bekannten Flugschule die Zulassung gecheckt werden. 

Karl Slezak

DHV-Referat Ausbildung