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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
07.03.2020

Versicherungen beim Windenschlepp

Vielen Piloten ist es nicht bewusst, welchen Versicherungsschutz sie als DHV-Mitglied durch ihre Mitgliedschaft automatisch und ohne Aufpreis erworben haben und welche Versicherungen, speziell im Bereich "Windenschlepp", zusätzlich abgeschlossen werden sollten.

Anfragen an das DHV-Schleppbuero, ob denn auch die Winde eines Einzelmitglieds versichert sei und ob es eine Versicherung für den geschleppten Piloten gibt oder ob die Vereinsmeisterschaft an der Winde als Veranstaltung überhaupt versichert ist, sind Anlass dieser Info. 

Für alle DHV-Mitglieder gilt:
Kostenlos und damit im Mitgliedsbeitrag enthalten sind für alle Mitglieder die Gelände-Haftpflicht und die Schleppwinden-Haftpflichtversicherung. Nicht aber die Schleppwinden-Haftpflichtversicherung für Personenschäden, die separat abgeschlossenen werden sollte:

Bei einer Deckungssumme 500.000 Euro für Personenschäden je Schadenereignis beträgt die Jahresprämie 34,00 €

Bei einer Deckungssumme 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadenereignis beträgt die Jahresprämie 42,00 € 


Für Mitgliedsvereine besteht kostenlos:
- eine Vereins-Haftpflicht
- eine Veranstalter-Haftpflicht
- eine Boden-Unfallversicherung für Startleiter

Damit sind auch alle Vereinswettbewerbe haftpflichtversichert, egal ob sie im Schlepp oder am Berg stattfinden.

Für den Windenschleppbetrieb sollte zu der kostenlos bestehenden Schleppwinden-Haftpflichtversicherung, die keine Schäden am geschleppten Fluggerät und auch keine Personen- oder Sachschäden der Insassen des geschleppten Fluggeräts zahlt, unbedingt eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Mit dieser Zusatzversicherung sind nicht nur die geschleppten Insassen des Fluggerätes sondern auch alle mit dem Windenbetrieb beauftragten Personen haftpflichtversichert.

Diese "Zusatzversicherung für Personenschäden der Insassen des geschleppten Luftsportgerätes" deckt Personenschäden bis zu 500.000 €, bzw. 1 Mio. € durch den Versicherer HDI ab. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der sonstigen mit dem Windenbetrieb beauftragten Personen (Startleiter, Windenführer, Starthelfer, Rückholer).

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
- die Schleppwinde nicht mustergeprüft und zugelassen ist (Nachprüfung!)
- der Windenführer nicht die ordnungsgemäße Befugnis besitzt 
- eine zum Starten mit Windenschlepp vorgeschriebene Erlaubnis nicht erteilt ist oder als erteilt gilt

Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am geschleppten Luftsportgerät und für Sachschäden der Insassen.

Die Zusatzversicherung Schleppwinden-Haftpflichtversicherung für Personenschäden findest Du hier.

Übrigens, auch der Startwagen und das nicht für den Straßenverkehr zugelassene Rückholfahrzeug sind beim Windenschleppbetrieb zusammen mit der Schleppwinde haftpflichtversichert. Eine Startwagenversicherung für den UL-Schleppbetrieb wird noch nicht angeboten.  

DHV-Schleppbuero