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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
22.06.2015

Urheberrechte beachten

Die nicht erlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material auf Webseiten wird immer öfter verfolgt, darauf haben sich RA-Kanzleien oder sog. Picscouts regelrecht spezialisiert. Kritisches Material können Fotos herunter geladen von Websites, aber auch eingescannte Kartenausschnitte sein. Fast immer ist die Verwendung von Bildmaterial lizenzrechtlich nur für eine einmalige Veröffentlichung geklärt. Dies ist z.B. auch für Material der Fall, das der DHV auf seiner Website oder im DHV-Info bringt. 

Wenn ihr also vorhabt, irgend etwas zu veröffentlichen, für das ihr nicht eigene Rechte geltend machen könnt (wie beispielsweise eigene Fotos), klärt unbedingt vorher das Urheberrecht ab. Das bedeutet in der Regel, sich bei einer Bildquelle zu erkundigen, ob eine weitere Veröffentlichung erlaubt ist. Besonders gerne tappt man in diese Falle, wenn man Kartenausschnitte veröffentlicht, wie etwa für eine Anfahrtsbeschreibung. Kartenmaterial wird von den rechteinhabenden Firmen immer nur für eine einmalige Verwendung wie z.B. für die Fluggeländekarte in Papierform frei gegeben, die wollen damit natürlich immer wieder Geld verdienen. Schon einen eingescannten Ausschnitt aus einer solchen Karte ohne Genehmigung zu veröffentlichen kann teuer werden. Um eine Größenordnung zu nennen, ein gängiger Tarif einer anwaltlichen Abmahnung mit Unterlassungserklärung sind Euro 2000,00. 

Prüft also bitte schnellstmöglich eure Websites, ob auf denen bedenkliche Inhalte zu finden sind und löscht diese sofort, auch wenn nur leise Zweifel bezüglich dem Urheber- oder Lizenzrecht bestehen.