Urheberrecht
Ein Hinweis aus aktuellem Anlass. Bitte achtet beim Veröffentlichen von Inhalten in den verschiedenen sozialen Medien wie facebook, twitter, Foren, YouTube u.ä. oder auf eurer Website unbedingt darauf, keine Urheberrechte zu verletzen. Dies kann durch die Verwendung von fremden Fotos, Filmen oder Bildern wie einem Straßenkarten-Ausschnitt, aber natürlich auch durch das Hochladen von Musik sehr schnell passieren. Beispielsweise führt das Verwenden von Hersteller-Produktfotos auf Verkaufsplattformen wie z.B. ebay immer öfter zu rechtlichen Problemen.
Das Urheberrecht schützt das alleinige Verwertungsrecht einer Person oder Firma am eigenen geistigen Eigentum, sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht. Gegen Urheberrechtsverletzungen wird mittlerweile regelmäßig im Auftrag von Firmen durch Rechtsanwälte zivilrechtlich vorgegangen. Hierzu wird das Internet gezielt nach Inhalten durchsucht (und das sehr effizient), auf die Firmen oder Personen Rechte besitzen. Durch eine Abmahnung können diese Urheber verschiedene Ansprüche geltend machen – wie beispielsweise Entfernung, Unterlassung und natürlich Schadensersatz. Dazu kommen in den meisten Fällen noch erhebliche Rechtsanwaltskosten. Teilweise werden solche Forderungen für Inhalte gestellt, deren Veröffentlichung Jahre oder sogar Jahrzehnte zurück liegt.
Auch das Verwenden eines anonymen Profils schützt nicht. Plattformbetreiber müssen bei einem klaren Rechtsverstoß und dem Nachweis eines Schadens für einen Betroffenen die Kontaktdaten oder IP-Adressen von Usern heraus geben, wenn sie ihnen bekannt sind.
Wenn also nicht klar ist, ob ein Inhalt, der einem quasi nicht selber gehört, urheberrechtlich geschützt ist, entweder von einer Verwendung absehen oder sich die Erlaubnis einer solchen Verwendung am sichersten schriftlich bestätigen lassen bzw. eine anfallende Lizenzgebühr bezahlen.