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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
18.02.2019

Temporäre TMZ Wittmund

Streckenflieger im Norden aufgepasst - die DFS informierte uns, dass im nördlichen Niedersachsen im Raum Wittmund vom 31. Januar bis zum 11. April 2019 die TMZ Wittmund eingerichtet wird. Mit der Einrichtung einer temporären TMZ (HX) soll in einem ersten Feldversuch von zehnwöchi­ger Dauer der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Sichtbarkeit von Flugzielen evaluiert werden. Das Ziel ist die Erhöhung der Flugsicherheit, ferner eine Minimierung von derzeit notwendigen Abschaltzeiten einzelner Windenergieanlagen, um Flugziele ohne Transponderabstrahlung identifizieren zu kön­nen.

In dem beschriebenen Gebiet mit Trans­ponderpflicht müssen Luftfahrzeuge nach Sicht­flugregeln mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) mit automatischer Höhenübermittlung ausgerüstet sein und den Code 7000 unaufgefordert abstrahlen, ansonsten gilt Flugverbot.

Eine Aktivierung außerhalb der veröffentlichten Zeiten bzw. Deaktivierung innerhalb dieser Zei­ten ist jederzeit möglich und wird mit NOTAM be­kanntgegeben. Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Transponderpflicht "TMZ Witt­mund" können über die Frequenzen 118,725 MHz (Wittmund Turm) oder 125,100 MHz (Flug­informationsdienst) erfragt werden.

Infos dazu in der AIP SUP VFR 33/18 vom 20.12.2018