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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
26.02.2008

Plakette drauf?

Bei den Ermittlungen zu einem Kollisionsunfall mit einem Schwerverletzten hatte die Polizei festgestellt, dass einer der beiden Gleitschirme nicht ordnungsgemäß mustergeprüft war. Das Gerät befand sich zum Unfallzeitpunkt im Musterprüfverfahren, dieses war jedoch noch nicht abgeschlossen.
Dem Piloten, obwohl nach derzeitigem Kenntnisstand nicht Unfallverursacher, droht nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld. Die luftrechtlichen Vorschriften in Deutschland schreiben eine ordnungsgemäße und bestätigte (Prüfplakette) Musterprüfung für Gleitschirme und Drachen vor. Ähnlich ist die Rechtslage in Österreich.

Im vorliegenden Fall hatte der Hersteller dem Piloten versichert, hinsichtlich der „Zulassung“ sei alles in Ordnung. Auf dem Leihgerät war jedoch keine Musterprüfplakette aufgebracht.

In eigenem Interesse sollten sich Piloten vor Flügen mit neuen Gleitschirmen oder Drachen vergewissern, dass sich auf dem Gerät eine Musterprüfplakette befindet.