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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
17.05.2019

Pilotenerklärung für Schleppbetrieb mit Haftungsbeschränkung

Wir haben die Pilotenerklärung für den Schleppbetrieb mit Haftungsbeschränkung auf Anregung aus Mitgliedskreisen überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Erklärung ist ein Entwurf, der individuell angepasst werden kann. Der DHV übernimmt für die rechtliche Wirksamkeit der Haftungsbeschränkung keine Gewähr. In diesem Zusammenhang beachtet bitte:

•    Das Dokument ist von allen Piloten, die geschleppt werden, vollständig auszufüllen und zu unterschreiben, auch von Vereinsmitgliedern. Wegen der Aktualisierung des Textes solltet ihr bei allen, die eine frühere Erklärung abgegeben haben, auf einer neuen bestehen.
•    Bewahrt die unterschriebenen Erklärungen und die späteren Änderungsmitteilungen sicher auf. Sie bleiben dauerhaft gültig und müssen nicht regelmäßig neu (z. B. jährlich) abgegeben werden.
•    Die geschleppten Piloten müssen nicht Mitglied des DHV sein, sondern nur die Anforderungen aus der Pilotenerklärung erfüllen. Somit kann das Dokument auch für ausländische Gastpiloten verwendet werden. Nach der aktuellen Gästeflugregel (veröffentlicht in den Nachrichten für Gleitschirm- und Hängegleiterpiloten (NfGH) im DHV-Info 215) dürfen diese geschleppt werden. Dafür müssen sie neben den für alle Piloten geforderten Punkten auch den Besitz der entsprechenden IPPI Card mit Stufe 4 oder 5 bestätigen.
•    Aber alle Leute, die beim Schleppbetrieb tätig sind (als Windenfahrer, Startleiter, Seilrückholer, Fluglehrer, Ausbildungsleiter oder in sonstiger Funktion) müssen Mitglied des DHV sein, damit im Schadensfall unsere DHV-Schleppwinden-Haftpflichtversicherung auch herangezogen werden kann. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen - im Interesse dieser Leute selbst und des Vereins und seines Vorstandes (wegen möglichem Organisations- oder Auswahlverschulden).
•    Bestehen Zweifel an den Angaben des Piloten oder sind  Mängel an Gerät oder Ausrüstung erkennbar, besteht das Recht und die Pflicht, dem Piloten den Start zu verweigern, um die Sicherheit im Flugbetrieb zu gewährleisten.

Den Erklärungsentwurf findet ihr hier in den Schlepp-Downloads unter 'Schleppbetrieb' als Word oder pdf