OLC-Luftraumverletzungen
Im April wurden bereits die ersten spektakulären Streckenflüge besonders von Drachenfliegern im deutschen Flachland durchgeführt. Leider kam es hier auch gleich wieder zu eklatanten Luftraumverletzungen.
Zwar werden gemäß Wettbewerbsordnung die Flüge seitens der Organisatoren
(DHV) nicht geahndet, aber zum Schutz des Wettbewerbes, des Verbandes und der gesamten Streckenflieger behält sich der Veranstalter vor, bei eklatanten Verstößen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen reichen von der Streichung der Flüge, Ausschluß der Piloten vom OLC im Wiederholungsfall bis zur rechtlichen Würdigung der Luftraumverletzungen. Wir bitten dringend alle Piloten um die Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen. Bei der Flugeinreichung im DHV Online Contest wird seit Anfang April imMeldeformular bereits eine mögliche Luftraumverletzung für jeden einzelnen Flug detailliert aufgelistet. Für jede dieser möglichen Luftraumverletzungenmuß der Pilot ein Häkchen setzen, d.h. er bestätigt, daß er entweder die Freigabe hatte oder daß die Luftraumbeschränkung zum Zeitraum des Durchfluges nicht aktiv war. Diese Angaben (übrigens leicht nachprüfbar) sollte jeder Pilot nach bestem Wissen und Gewissen machen, und im Falle einer tatsächlichen Luftraumverletzung eher zum eigenen Schutz auf eine Einreichung und damit Veröffentlichung verzichten.
Rudl Bürger
OLC Koordinator
Stellvertretend für den gesamten Schriftverkehr bezüglich der
Luftraumverletzungen von Drachenfliegern und Veröffentlichungen im OLC ein Schreiben:
Der Arbeitskreis Sektoren für Stuttgart wurde von Segelfliegern
auf eklatante Luftraumverletzungen durch Drachenflüge aufmerksam gemacht.
Es handelt sich um Flüge vom 12.04.04 durch Pilot A,B und C (Namen dem DHV bekannt) sowie vom 16.04.04 Pilot D.
Bei diesen Flügen wurde der Luftraum D + teilwiese sogar C von Stuttgart
massiv verletzt. Wir können nicht hinnehmen, daß solche Flüge im Internet präsentiert werden, welche unserer Regelung mit der DFS in gröbster Weise wiedersprechen und dem Flugsport schaden. Wir alle wollen auch morgen noch diesen Luftraum nutzen!! Dies wurde ja auch vom OLC-Team im letzten Jahr erkannt und mit spontaner Reaktion das Meldeverfahren für 2004 geändert.
Nach dem Segelfliegertag in Hagen und den ersten Fluganmeldungen sind wir
davon ausgegangen, daß bei Flügen mit Luftraumverletzungen und keiner Freigabebestätigung der Flug nicht angenommen und somit im Internet nicht sichtbar wird.
Bei 3 von den 4 genannten Flügen blieben diese Angaben (Kästchen) offen,
d.h., der betreffende Pilot hat wohl bewußt keine Aussage dazu gemacht.
Wir bitten dringend darum, daß solche unkorrekt ausgefüllten Fluganmeldungen bezüglich des Luftraums vom Programm gar nicht angenommen werden. Ein Pilot hat mit aller Frechheit die Freigabe bestätigt,
was nach meinem Kenntnisstand in Anbetracht seines Flugweges als unmöglich erscheint. Im Bedarfsfall wäre eine Überprüfung durch die DFS ein geringer Aufwand für uns, was allerdings zur Folge hätte, daß der Vorgang dort publik wird. Wir wollen im Moment keine Anzeigen erstatten, bitten jedoch darum, daß die betreffenden Piloten ihre Flüge aus dem OLC
löschen. Weiter bitten wir um Prüfung unserer Anregung, daß bei fehlenden Angaben zur Luftraumprüfung der Flug nicht angenommen wird.
Besten Dank.
Es grüßt
Kurt Sautter
Arbeitskreis Sektoren
im Baden-Württ. Luftfahrtverband