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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
06.02.2014

Offizielle PMA Stellungnahme zum Enzo2 im PWC Superfinal

Die PMA (Paraglider Manufacturers Association) ist der Verband der Gleitschirmhersteller und als solcher möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir das, was vor kurzem während des PWC (Paragliding World Cup) Superfinal in Governador Valadares geschehen ist, missbilligen. 

1) Nach sorgfältiger Überprüfung der vorliegenden Fakten vertritt die PMA die Auffassung, dass der Enzo 2, wie er während des Superfinal geflogen wurde, nicht mit dem geprüften Muster übereinstimmt. Er kann zum Zeitpunkt des Wettbewerbs deshalb nicht als mustergeprüft bezeichnet werden.

 2) Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass Ozones Statement nicht korrekt ist, dass der Enzo 2, wie er im Wettbewerb geflogen wurde, mit dem geprüften Muster übereinstimmt. 40cm Unterschied in der Länge des Achterlieks kann nicht als übereinstimmend bezeichnet werden. Im EN Standard ist festgelegt, dass der Hersteller seine Produktionstoleranzen definieren muss. Falls Ozone es unterlassen hat diese Toleranzen anzugeben, dann vertreten die PMA Mitglieder die Auffassung, dass eine angemessene Toleranz 0,5% beträgt. Dieses Maß für die Toleranz wurde auch im Entwurf für die neue CIVL Wettbewerbsklasse so festgelegt.

 3) Die PMA ist der Auffassung, dass 40cm Unterschied in der Länge des Achterlieks keine "kleine Änderung" ist und ein komplett neues Musterprüfverfahren erforderlich ist. Selbst wenn der Gleitschirm diese neuen Tests besteht, kann das Testergebnis nicht rückwirkend auf Wettbewerbe, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, angewandt werden.

4) Eines unserer Mitglieder hat möglicherweise gegen die Satzung der PMA verstoßen. Dieser Verstoß wird gegenwärtig sorgfältig überprüft. 

In der Satzung der PMA heißt es im Art 10 :

"Von den Mitgliedern wird aufrichtiges und moralisch korrektes Geschäftsgebaren erwartet. Dies bedeutet, dass alle Veröffentlichungen in jeglicher Form der Wahrheit entsprechen müssen. Dies ist besonders wichtig in Bezug auf Musterprüfungen und sicherheitsrelevante Angelegenheiten. Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang beinhalten und sind aber nicht beschränkt auf: Webseiten - Foren - Werbung in jeglicher Form - Briefe und Emails - Pressemitteilungen. Diese moralische Verpflichtung bezieht sich auch auf andere Gebiete der Geschäftstätigkeit, wie zum Beispiel Gesellschaftsrecht, Anstellungsverträge und finanzielle Angelegenheiten."

Zur Homepage der PMA geht es hier