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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
07.09.2018

ÖAeC zur Anerkennung deutscher Lizenzen

Der Österreichische Aeroclub (ÖAeC) hat als zuständige Behörde jüngst einige offene Fragen zur Anerkennung von deutschen Passagierflugberechtigung und Fluglehrerlizenzen geklärt. 

Deutsche Passagierflugberechtigungen sind in AT nur mit einem Medical für LAPL gültig. Für die Durchführung gewerblicher Doppelsitzerflüge gelten die österreichischen Voraussetzungen

  •   Passagierflugberechtigung seit 12 Monaten, 
  • 100 Doppelsitzerflüge insgesamt,
  • davon stets mindestens 25 in den letzten 12 Monaten

Deutsche Fluglehrerberechtigungen sind österreichischen Fluglehrerberechtigungen gleichgestellt. Allerdings ist eine Tätigkeit als Fluglehrer nur in einer vom ÖAeC zugelassenen Flugschule erlaubt. 

Hier die Veröffentlichung des ÖAeC als PDF