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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
20.07.2011

Nur mustergeprüfte Gleitschirme bei Wettbewerben!

Am Freitag, den 8. Juli 2011, entschied der Weltdachverband FAI/CIVL aufgrund der tragischen Ereignisse bei der Gleitschirm WM in Piedrahita die Competition Class Paraglider (nicht-mustergeprüfte Gleitschirme) auszusetzen. Ab sofort und auf ungewisse Zeit gibt es bei FAI Kategorie 1 Wettkämpfen nur die Möglichkeit mit EN- oder LTF-zertifizierten Gleitschirmen teilzunehmen.

Zudem rät die FAI den nationalen Veranstaltern von FAI Kagorie 2 Wettbewerben (z. B. Deutsche Meisterschaft) stark davon ab, ungeprüfte Gleitschirme zuzulassen. Der Wortlaut der FAI/CIVL Erklärung im Original:

"Suspension of Certification – Competition Class Paragliders

Due to recent incidents at the 12th FAI Paragliding World Championship in Piedrahita, Spain the CIVL Bureau has temporarily suspended the certification of Competition Class Paragliders with immediate effect. This suspension means that paragliders classified as Competition Class under Rule 12.1.1.2 of Section 7B of the FAI Sporting Code are not permitted to fly in FAI Category 1 championships for the period of the suspension. Organisers of FAI Category 2 events are also strongly advised to consider whether Competition Class paragliders should be permitted to compete in events with racing tasks for the period of the suspension.

08 July 2011 John Aldridge CIVL President
"

Die DHV Wettbewerbsordnung Kapitel I, Abschnitt 3.1. regelt:
"Die Piloten starten in den von der FAI definierten und vom DHV genehmigten Klassen,…"
Die von der FAI definierte Offene Klasse (nicht nach LTF oder EN mustergeprüfte Gleitschirme) ist zur Zeit nicht mehr gegeben, da eklatante Sicherheitsmängel in Erscheinung getreten sind, die in der WM in zwei Durchgängen zu 6 Abstürzen mit Rettungsschirmöffnungen und zu weiteren zwei tödlich verlaufenen Abstürzen geführt haben.

Daher kann der DHV das Fliegen mit nicht-mustergeprüften Gleitschirmen in seinen Wettbewerben nicht mehr genehmigen. Es gilt neben den Aspekten Flugsicherheit und Fairness auch die rechtlichen Konsequenzen (strafrechtlich, zivilrechtlich, versicherungsrechtlich) für Veranstalter und Ausrichter zu bedenken. Bisher war die Teilnahme von nicht-mustergeprüften Gleitschirmen ermöglicht worden, weil der internationale Dachverband FAI/CIVL dies so vorsah und der DHV keinen nationalen Alleingang machen wollte. Der DHV hatte der Erprobung von Prototypen im Wettkampf unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Hersteller versichert, der Prototyp sei soweit vorerprobt, dass von ihm keine besondere Gefährdung ausgeht. Es ist nun offensichtlich geworden, dass diese Maßgabe nicht ausreichend eingehalten ist.

Auch der internationale Herstellerverband PMA hatte gegenüber der FAI in drastischen Worten gefordert, dass nur mehr mustergeprüfte Gleitschirm im Wettkampf eingesetzt werden.

Dies hat zur Konsequenz, dass ab sofort bei sämtlichen vom DHV veranstalteten Gleitschirmwettbewerben nur mehr mustergeprüfte Gleitschirme zum Einsatz kommen dürfen.

Die Wertung von Flügen mit nicht-mustergeprüften Gleitschirmen in allen derzeit laufenden Wettbewerben des DHV-XC einschließlich der Deutschen Streckenflugmeisterschaft wird nach dem Flugtag 8.7.2011 beendet. Später eingereichte Flüge mit nicht-mustergeprüften Gleitschirmen können nicht für die Deutsche Streckenflugmeisterschaft und die vom DHV veranstalteten DHV-XC Wettbewerbe gewertet werden.