20.08.2009
LPD-Funk bis 2016 benutzbar
Eine erfreuliche Nachricht für die Nutzer von LPD-Funkgeräten in Deutschland:
Auf Nachfrage des DHV-Schleppbüros bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Fulda, teilte uns der zuständige Sachbearbeiter, Herr Woditschka mit, dass keine Änderungen der Allgemeinzuteilung von SRD-Funkfrequenzen (433,05 bis 434,79 MHz), dazu gehören auch LPD-Frequenzen, vor dem Jahr 2016 seitens der Bundesnetzagentur vorgesehen sind. Die Verträge seien bis zum 31.12.2016 gültig.
Bei Benutzung von LPD-Geräten im Ausland sind die Bestimmungen des jeweilige Landes zu beachten.