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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
20.08.2009

LPD-Funk bis 2016 benutzbar

Eine erfreuliche Nachricht für die Nutzer von LPD-Funkgeräten in Deutschland:

Auf Nachfrage des DHV-Schleppbüros bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Fulda, teilte uns der zuständige Sachbearbeiter, Herr Woditschka mit, dass keine Änderungen der Allgemeinzuteilung  von SRD-Funkfrequenzen (433,05 bis 434,79 MHz), dazu gehören auch LPD-Frequenzen, vor dem Jahr 2016 seitens der Bundesnetzagentur vorgesehen sind. Die Verträge seien bis zum 31.12.2016 gültig.

Bei Benutzung von LPD-Geräten im Ausland sind die Bestimmungen des  jeweilige Landes zu beachten.