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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
07.06.2006

Jetzt auch in Österreich: Die Checkflug-Pflicht ist weg!

Gestern, 31. Mai 06, wurde die neue Zivilluftfahrer-Personalverordnung im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich veröffentlicht. Die Verordnung ist heute in Kraft getreten. In § 88 wird die Gültigkeitsdauer von Lizenzen für einsitzige Hängegleiter und Paragleiter neu geregelt. Diese Lizenzen sind ab sofort unbefristet gültig, der bisher erforderliche 3-jährige Überprüfungsflug ist weggefallen. Stattdessen heißt es jetzt: "Die Inhaber solcher Berechtigungen dürfen ihre Berechtigung nur ausüben, wenn keine Zweifel am Fortbestehen der für die sichere Ausübung der betreffenden Berechtigung erforderlichen fachlichen Befähigung bestehen. Bei Vorliegen solcher Zweifel ist eine entsprechende Nachschulung in einer berechtigten Zivilluftfahrerschule durchzuführen."

Für Doppelsitzerlizenzen bleibt es, wie in Deutschland, beim Überprüfungsflug alle 3 Jahre. Die deutschen Bestimmungen zur Gültigkeit der Lizenzen für Gleitschirm- und Drachenflieger können hier gelesen werden.

Weitere Änderungen in der ZLPV betreffen geringfügige Korrekturen in der Ausbildung der Piloten (so ist bspw. jetzt Windenschlepp während der Ausbildung möglich) und Fluglehrer. Hier wurden die Wünsche der österreichisch/-deutschen Harmonisierungskommission voll umgesetzt.
Eine Zusammenfassung der Änderungen wird in Kürze hier veröffentlicht.

Karl Slezak

DHV-Ausbildung/Sicherheit