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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
21.04.2020

Hike & Fly in Bayern

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dem DHV mitgeteilt, dass vereinzelte Flüge für Piloten im Hike & Fly Modus möglich sind. Dabei muss der Sport (triftiger Grund) im Vordergrund stehen, also zu Fuß zum Startplatz und anschließender Flug zum Landeplatz (§ 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit). Ausdrücklich wurde von der Staatsregierung darauf hingewiesen, dass man zur Sportausübung nicht größere Strecken mit dem Auto zurücklegen sollte und dies nicht erwünscht ist. Generell sind die Corona Auflagen aus der Allgemeinverfügung Bayern zu beachten (keine Gruppenbildung, Ausgangsbeschränkung, etc):

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Grundsätzlich gilt: Es darf nur von zugelassenen Startplätzen geflogen werden. Die Geländehalter (in der Regel Vereine / Flugschulen) können den Startplatz nun für vereinzelte Hike & Fly Flüge freigeben. Piloten müssen sich vor dem Flug darüber informieren, ob das jeweilige Gelände offen ist. Schaut z.B. auf der Homepage der örtlichen Vereine. Bitte fliegt defensiv und haltet Euch an die Regelungen.