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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
04.02.2011

HG-Windenführerbestätigungsnachweis nun auch vom Startleiter

Die DHV-Kommission hat am 29.01.2011 beschlossen, dass der Nachweis für die  HG-Windenführerverlängerung wie folgt geändert wird:

Aktueller Text, gültig ab
29.01.2011:
Windenführer dürfen nur dann HG-Schlepp durchführen, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 5 HG-Windenschlepps durchgeführt haben. Der Nachweis ist vom Windenführer und dem geschleppten Piloten, ersatzweise vom Startleiter zu unterschreiben. Hat der Windenführer innerhalb der letzten 24 Monate nicht die erforderliche Anzahl Schlepps durchgeführt, sind zunächst mindestens 5 Schlepps unter Anleitung und Aufsicht eines EWF oder Fluglehrers nachzuweisen. Die Bestätigung ist im Flugbuch oder Windenführernachweisheft zu dokumentieren.

Damit wird dem Wunsch vieler Schleppvereine und Windenführer entsprochen und der geforderten Nachweispflicht genüge getan.

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbüro