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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
31.07.2014

Gleitschirmverein Baden erlässt Funkpflicht für Gastflieger

Seit 1. August 2014 ist Gästen das Fliegen am Merkur nur noch mit dem Tragen von Funkgeräten gestattet. Vereinsmitgliedern wird dringend empfohlen, ebenfalls Funkgeräte mitzuführen. Ursache der Funkpflicht für Gastflieger sind die Flugunfälle der Jahre 2013 und 2014. Diese haben gezeigt, dass sich vorzugsweise Gastpiloten aus mangelnder Erfahrung am Merkur in gefährliche Situationen begeben, beispielsweise bei starkem Wind zu lange am Hang soaren, den Landeplatz nicht mehr erreichen und ihren Flug mit einer Baumlandung beenden. Für einen Rettungseinsatz am Merkur ist es wichtig, mit dem Verunglückten und den sich noch in der Luft befindlichen Piloten Kontakt aufzunehmen. So lassen sich Rettungsmaßnahmen schnell, sicher und punktgenau durchführen. Unter dem Motto „Be funky“ appelliert der Vorstand des Gleitschirmverein Baden an das Verantwortungsbewusstsein der Pilotinnen und Piloten sich und anderen gegenüber. Hat ein Gast kein Funkgerät dabei, kann er in der Talstation eines gegen eine Gebühr von 3,50 Euro und durch hinterlegen seines Personalausweises für einen Flugtag ausleihen. Funkgeräte im Fluggebiet Merkur müssen auf die Gebietsfrequenz des Gleitschirmverein Baden eingestellt sein: LPD 433,250 MHz (TSQ 88,5) – LPD Kanal 08 – 08 (CTCSS 08).  Weitere Informationen unter www.schwarzwaldgeier.de