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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
11.07.2008

Genauere Parameter für Protektorprüfung

Die Prüfstelle EAPR hat die Ergebnisse der DHV-Protektortests in Frage gestellt und den Eindruck erzeugt, die EAPR-Anlage würde höhere Anforderungen stellen. Tatsache ist, dass die Messanlagen des DHV und der EAPR in zahlreichen Details voneinander abweichen. Die Abweichungen der Messverfahren reichen ohne weiteres aus, um Abweichungen der Messergebnisse in den festgestellten Größenordnungen zu erklären. Es ist aber keineswegs so, dass diese Abweichungen immer bedeuten müssen, dass die EAPR-Prüfungen höhere Anforderungen stellen als die des DHV.

Der DHV hat ein neues Gurtzeug getestet, das die EAPR-Prüfbestätigung erhalten hat. Der Protektor dieses Gurtzeuges erreichte 29,4 g statt der erlaubten 20 g. Er würde das DHV-Gütesiegel nicht erhalten. (Die Prüfeigenschaft der DHV-Anlage ist seit Aufnahme der Prüfungen vor 10 Jahren unverändert, dies belegen Referenzmessungen.)

Dass unterschiedliche Prüfanlagen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, erklärt sich so: Die Lufttüchtigkeitsforderungen des LBA beinhalten nur die Eckwerte 1,5 m Fall und 20 g. Dies reichte aus, solange es nur die DHV-Prüfanlage gab, die allen Herstellern die gleichen Prüfbedingungen bot. Um zu erreichen, dass verschiedene Prüfanlagen gleiche Prüfbedingungen bieten, müssen die LTF um mehrere, genau zu definierende Parameter ergänzt werden. Der Physiker Hans-Peter Zepf, ein international anerkannter Experte im Sportprotektorenbereich, hat im Auftrag des DHV einen entsprechenden Vorschlag "Prüfanweisung" erarbeitet. Dieser soll nach einer gründlichen fachlichen Diskussion dem LBA zur Ergänzung der LTF vorgeschlagen werden. Sobald beide Anlagen den genaueren neuen Parametern entsprechen, ist das Problem gelöst.