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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
23.06.2004

Gefahrengebiete in Österreich (LO-D)

Hinsichtlich Danger Areas (LO-D) in Österreich und dem möglichen Durchflug bei Streckenflügen hatten wir von einigen Piloten Anfragen. Hierzu gab es von offiziellen Stellen mehrere widersprüchliche Aussagen. Zur Info: In Deutschland dürfen Gefahrengebiete (ED-D) im eigenen Ermessen durchflogen werden. Der Durchflug ist zwar mit der gebotenen Vorsicht erlaubt, sollte aber möglichst vermieden werden. Es wird dringend ersucht, mit dem FIS Kontakt aufzunehmen. Allerdings gibt es Gefahrengebiete in Deutschland derzeit nur über der Nord-/ Ostsee und dürften für uns Textilflieger praktisch nicht erreichbar sein.

Wir haben bei Austrocontrol- AIS (Österreich) nachgefragt, mit folgendem Ergebnis:

Der Durchflug einer LO-D ist ohne Genehmigung auf eigene Gefahr möglich, aber nicht ratsam. Für die eigene Sicherheit empfiehlt es sich, vor dem Abflug im Zuge einer Flugvorbereitung zu prüfen, ob das Gefahrengebiet zum Zeitpunkt des geplanten Duchflugs aktiviert ist. Möglich ist die telefonische Anfrage bei den Flugberatungsstellen der Flughäfen (AIS) oder über die entsprechenden Frequenzen (z.B. Wien Information 124.400 MHZ).

Bei den Gefahrengebieten handelt es sich in aller Regel um militärische Schießplätze. Zum Beispiel findet in der LO-D Hochfilzen regelmäßig Artillerieschießbetrieb statt. Das Gebiet Hochfilzen ist aktiviert von Mo-Fr (Ausnahme Feiertage) und durch NOTAM. Ein Einflug in Gefahrengebiete ist  bei Aktivierung und Betrieb nicht empfehlenswert!

Wichtig: Gefahrengebiete sind nicht zu verwechseln mit Flugbeschränkungsgebieten. Der Einflug in Flugbeschränkungsgebiete kann nur mit Freigabe der Flugsicherung oder außerhalb der Aktivitätszeit erfolgen. Die Aktivitätszeiten sind im AIP vermerkt oder können bei den Flugberatungsstellen erfragt werden. Flugbeschränkungsgebiete werden in Österreich LO-R bezeichnet, in Deutschland als ED-R.

Björn Klaassen
DHV Referat Flugbetrieb