X
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
03.06.2004

Gefährdung des Fluggebiets Boppard/Rhein der Rhein-Mosel-Lahner

Die Drachen- und Gleitschirmfliegerfreunde Rhein-Mosel-Lahn e.V. unterhalten ein Gleitschirm-Fluggelände in Boppard/Rhein. Die Zulassung stieß seinerzeit auf manche Schwierigkeit und konnte nur unter strengen Auflagen erlangt werden. Durch verschiedene Vorkommnisse in jüngerer Zeit wie unkontrollierte Außenlandungen und Baumlandungen ist der weitere Bestand des Geländes gefährdet. Deshalb möchte der Verein alle in Betracht kommenden Fliegerkollegen dringend um Mithilfe durch Beachtung folgender Regeln bitten:
- Die Startgenehmigung gilt nur für Vereinsmitglieder und ist auf maximal 20 Personen am Tag begrenzt. Die Auflage stammt vom Naturschutz, der Nachteile durch zu intensive Nutzung des Geländes befürchtet; deshalb ist auch eine Regelung über Tagesmitgliedschaften nicht möglich. Das Gelände wird regelmäßig von Mitarbeitern der Naturschutzbehörde beobachtet. In Sichtweite des Startplatzes befindet sich ein weiteres Gelände im Zulassungsverfahren. Die dafür erforderliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist durch illegales Fliegen in Boppard ebenfalls massiv gefährdet. Daher bitten wir alle Nichtmitglieder dringend, das Flugverbot zu respektieren. Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert, ihnen unbekannte Piloten auf dem Gelände anzusprechen. Der Verein gibt in Kürze Mitgliederausweise für alle aus.
- Das Gelände darf nur von Piloten mit Unbeschränktem Luftfahrerschein oder gleichwertiger Berechtigung genutzt werden. Vor dem Erstflug eines jeden Piloten ist eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes einzuholen.
- Bei mehr als 30 m Höhenverlust nach dem Start ist ohne Wenn und Aber der Notlandeplatz auf der gegenüberliegenden Rheinseite anzufliegen. Wer zunächst überhöht hat und dann in einiger Entfernung vom Startplatz Höhe verliert, muß ggf. die längere Strecke zum Landeplatz einkalkulieren und entsprechend früher abfliegen. Landungen auf den Weinbergswegen sind bei Todesstrafe verboten; es hat schon wiederholt Beschwerden von Winzern nach solchen Landungen gegeben. Ausreden ("ich dachte, ich schaff's noch, aber dann hab ich nichts mehr gefunden") werden nicht akzeptiert, weil bei Beachtung der Regeln keiner in den Weinbergen landen muß. Da die Winzer über einen erheblichen lokalen Einfluß verfügen, droht auch insoweit ein Flugverbot!
Wir bitten alle Flieger herzlich, diese unabänderlichen Regeln zu respektieren, um das Gelände nicht weiter zu gefährden. Der Verein ist gezwungen, gegen Verstöße von Mitgliedern wie Nichtmitgliedern einzuschreiten. In unseren übrigen, nicht durch Auflagen beschränkten Geländen sind Gäste nach wie vor herzlich willkommen!

Drachen- und Gleitschirmfliegerfreunde Rhein-Mosel-Lahn e.V.