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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
13.11.2013

Flugfunkgebühren für Bodenfunkstellen

Bodenfunkstelle

Einige Vereine, die einen eigenen Sonderlandeplatz mit Bodenfunkstelle für UL-Schlepp mit Hängegleitern betreiben, erhielten ihren Zahlungsbescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) und waren darüber nicht gerade begeistert. In den Vorstandsrunden der Regionalversammlungen wurde darüber diskutiert und die DHV-Geschäftsführung versprach, sich dieses Themas anzunehmen.

Hier der Sachstand:
Der Deutsche Aeroclub (DAeC), sowie auch eine öffentl. rechtliche Rundfunkanstalt lassen in einem Musterverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide prüfen. Geprüft werden soll, ob die TKG- und die EMVG-Beiträge rechtens erhoben werden dürfen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter im DAeC, Herrn Keil, teilte dieser uns mit, dass der DAeC dazu noch in diesem Jahr eine rechtliche Entscheidung erwartet. Er weist auch darauf hin, dass betroffene Vereine in jedem Fall eine unterschriebene Widerspruchserklärung per Fax an die BNetzA schicken sollten. Der Widerspruch entbindet aber nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Herr Keil hat sich freundlicherweise bereit erklärt, betroffene Vereine in dieser Angelegenheit persönlich zu beraten. Er ist telefonisch unter 0531-23540 57 oder per E-Mail r.keil@daec.de im DAeC-Büro erreichbar.

Hier findet ihr weitere Informationen zu diesem Thema (auch eine Mustervorlage).

Das DHV-Schleppbüro bittet alle Mitgliedsvereine, die eine kostenpflichtige Bodenfunkstelle (nicht Luftfunkstelle) betreiben, um die Zusendung einer Kopie des Bescheids. 

i.A.
DHV-Schleppbüro
Horst Barthelmes
dhvschleppbuero@dhv.de