22.07.2019
Flugbetrieb Oberauer Alm nicht mehr geduldet
Wir weisen darauf hin, dass für die Oberauer Alm in Schleching keine luftrechtliche Erlaubnis gem. § 25 LuftVG vorliegt und der (Schwarzflug-)Flugbetrieb durch den Eigentümer nicht länger geduldet wird. Ab sofort werden keine XC-Flüge von der Oberauer Alm mehr akzeptiert. Sie werden weder veröffentlicht noch gewertet. Durch das inzwischen hohe Flugaufkommen wird der Almbetrieb stark gestört. Zudem hat das uneinsichtige Auftreten mancher Gleitschirmpiloten die Situation zusätzlich belastet. Der Bürgermeister der Gemeinde Schleching hat sich mit der Problematik an den DHV gewandt. Wir bitten dringend um Beachtung.