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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
17.09.2018

Flugbetrieb in Kössen am 19. und 20.9.18

Anlässlich des Treffens der Staats- und Regierungschefs in Salzburg am 19. Und 20. September besteht auf deutscher und österreichischer Seite ein großräumiges Flugbeschränkungsgebiet (siehe Top News DHV). Das Fluggelände Kössen kann trotz des Flugverbotes mit Auflagen wie z.B. Flughöhen und lateralen Luftraumbegrenzungen eingeschränkt für Schul-, Übungs- und Tandemflüge genutzt werden. Dafür müssen sich die Piloten in der Fliegerbar Kössen bei der Flugschule Kössen GmbH registrieren. Die Auflagen sind zwingend einzuhalten und werden von den Behörden überwacht.