X
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
19.08.2005

Finne (Seitenflosse)

Im UL-Schlepp kann die Anbringung einer Finne das Gieren von Hängegleitern verhindern oder zumindest merklich verringern. Durch die Anbringung einer solchen Seitenflosse im hinteren Kielrohrbereich erfolgt ein rückstellendes Moment (Windfahnencharakteristik), das den Drachen wieder in Geradeaus-Richtung bringt.

Finnen sind musterprüfpflichtig. In Anlehnung an die Prüfung von Höhenflossen werden folgende Prüfungen von Seitenflossen (Finnen) vorgenommen:

Flugtest:
Hängegleiter mit Seitenflossen erfordern (neben dem Flugtest ohne Seitenflosse, soweit das Gerät in dieser Konfiguration ebenfalls geprüft werden soll) einen zusätzlichen Flugtest mit Seitenflosse. Der Versuch ist von einem DHV-Testpiloten durchzuführen.

Festigkeitstest:

Die Seitenflosse ist einem Festigkeitstest zu unterziehen. Die Last richtet sich nach der Größe der Flosse. Sie errechnet sich aus P =  rho/2 v² F Cw *1,5 
rho = Luftdichte in MSL, v = max. zulässige Geschwindigkeit, F = Fläche der Flosse, Cw =1

Die Lasteinleitung erfolgt einerseits weitgehend flächig an der Flosse, andererseits an der Tragfläche und/oder Trapez.

Der Festigkeitsversuch kann vom Hersteller durchgeführt werden, wenn er eindeutig durch Video dokumentiert wird. Eine Nachprüfung des DHV bleibt vorbehalten.

 

(Kurzbericht über den ersten Finnentest)

 

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbuero