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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
23.02.2013

EWF-Pflichtfortbildung 2013

Video-Fernübertragung

Das DHV-Schleppbüro möchte alle erfahrenen Windenführer (EWF) daran erinnern, dass in diesem Jahr nur zwei Pflichtfortbildungstermine für die EWF vorgesehen sind. Die erste turnusmäßige Fortbildung findet am Samstag, den 09. März um 11 Uhr auf dem Segelfluggelände Aßlar statt.
Es sind noch Plätze frei! Anmeldungen nimmt das DHV-Schleppbüro noch bis zum 07.03.13 entgegen.

Der Sonntag wird mangels Anmeldungen abgesagt. Statt dessen wird nun aus organisatorischen Gründen der EWF-1-13-neu um eine Woche vorgezogen. Alle neuen EWF-Anwärter wurden diesbezüglich bereits angeschrieben.

Eine EWF-Pflichtfortbildung ist von allen EWF nachzuweisen, die vor 3 Jahren ihre DHV-Einweisung oder ihre letzte Pflichtfortbildung besucht haben und weiterhin ihre Tätigkeit als EWF im Verein ausüben möchten. Durch die Teilnahme verlängert sich der EWF-Status um weitere 3 Jahr, wenn in dieser Zeit die EWF-Haftpflichtversicherung besteht. 

Hinweis: Nach Ablauf von 36 Monaten ruht der EWF-Status, wenn der EWF nicht an einer Fortbildung teilgenommen hat. Er kann dann wieder in Kraft gesetzt werden, wenn der EWF an einer Pflichtfortbildung teilgenommen hat und die EWF-Haftpflichtversicherung nachweist.

Diese Fortbildungsmaßnahmen dienen der Sicherheit im Windenschleppbetrieb und informieren den EWF über den aktuellen Stand der Technik.

Der zweite Pflichtfortbildungstermin (EWF-P-3-13) findet am 02. November 2013 voraussichtlich in Alsfeld statt.
Hier findest Du die aktuellen Termine des DHV-Schleppbüros.

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbüro