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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
28.11.2003

Erfolgreiches Fachsymposium zur Umsetzung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes

„Natursport und das neue Bundesnaturschutzgesetz“ –  über dieses   Thema diskutierten am 20.11. ca. 130 Vertreter von Bundes- und Landesbehörden, aus Politik sowie Natursport- und Naturschutzverbänden über Möglichkeiten der Umsetzung des Gesetzes auf Bundes- und Landesebene. Bei der eintägigen Veranstaltung des Kuratoriums Sport und Natur im SPD-Fraktionssaal des Berliner Reichstagsgebäudes bestand eine breite Übereinstimmung unter den Teilnehmern bzgl. der Ziele und Grundsätze des neuen Bundesnaturschutzgesetzes, das Anfang April 2002 in Kraft getreten ist. Es sichert ausdrücklich auch den Erholungswert der Natur und rechnet natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen zur Erholung. Damit schützt es die Natur „mit“ und nicht „vor“ dem Menschen und betrachtet Natursportler als Verbündete beim Naturschutz, wie der Erste Vorsitzende des Kuratoriums, Dr. Heiner Geißler, in seiner Begrüßungsansprache nochmals betonte.

Unter den Teilnehmern bestand außerdem große Einigkeit über die Wichtigkeit, ja sogar Notwendigkeit, sowohl Sportverbände als auch sonstige von Maßnahmen des Naturschutzes Betroffene frühzeitig in den Informationsaustausch einzubinden und z.B. an Gesetzgebungsverfahren und Verfahren bei der Ausweisung von Schutzgebieten zu beteiligen. Dr. Stefan Lütkes vom BMU machte in seinem Vortrag deutlich, dass die Möglichkeit der Anerkennung von Natursportverbänden durch das Bundesumweltministerium rechtlich grundsätzlich zulässig sei, die zu erfüllenden Voraussetzungen allerdings schwer erreichbar sein würden. Entscheidend sei die Einzelfallprüfung. Winfried Hermann, MdB (Bündnis 90/Grüne) und Zweiter Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur betonte: „Die Schaffung dieser Anerkennungsmöglichkeit ist politisch gewollt. Verschiedene Positionen wurden bezüglich des gesetzlich verankerten Betretensrechts deutlich, als Vorstandsmitglied Peter Janssen das Forderungspapier des Kuratoriums für die bis zum Frühjahr 2005 notwendige Novellierung der Landesnaturschutzgesetze erläuterte.