20.04.2020
Corona und Groundhandling
Uns erreichen im Moment viele Anfragen, ob das Groundhandling trotz Flugverbot noch weiter möglich ist. Ja, es ist grundsätzlich möglich. Dabei ist folgendes zu beachten:
• Der Grundeigentümer der Übungsfläche muss zustimmen. Bitte beachtet auch mögliche Einschränkungen durch den Naturschutz.
• Ein Abheben und jegliche Unfallgefahr müssen ausgeschlossen sein (ebene Wiesenfläche, nicht zu starker Wind, keine Zuschauer).
• Die geltenden Vorschriften sind zu beachten. (z. B. Nicht in Gruppen, Abstandsreglungen, Ausgangsbeschränkungen der Bundesländer).
Empfehlung: Das Groundhandling sollte möglichst zurückhaltend betrieben werden.