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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
16.07.2007

Behinderung von Rettungseinsätzen

In den letzten Monaten wurden mehrere Vorfälle von massiven Behinderungen eines Rettungshubschraubers durch Gleitschirmflieger bekannt. Das jüngste Beispiel:

Im Fluggebiet Gerlitzen/Kärnten war ein Wiener Gleitschirmflieger nach einem Einklapper verunglückt. Der anfliegende Rettungshubschauber musste zunächst weitab von der Unfallstelle landen, weil immer wieder Gleitschirmpiloten starteten und über die Absturzstelle flogen. Nach einem Startverbot blieben mehrer Flieger unbeeindruckt in der Thermik direkt über dem Bereich, an dem sich der Verunglückte befand. Auch nachdem ein Fluglehrer startete, zu den kreisenden Piloten flog und lautstark die Situation „erklärte“ ließen sich mindestens zwei der Flieger, darunter ein Deutscher, nicht dazu bewegen, den Luftraum um die Unfallstelle zu verlassen. Der Verunglückte musste schließlich konventionell, ohne Hubschrauberunterstützung geborgen werden. Seine Verletzungen waren glücklicherweise nicht so schwer, dass Lebensgefahr bestand. Nicht auszudenken, wenn wirklich schnelle Hilfe erforderlich gewesen wäre.

Der Pilot des Rettungshubschraubers hat sich in einem Zeitungsbericht mit Empörung und Unverständnis geäußert. Die österreichische Polizei wird die Angelegenheit zur Anzeige bringen.  

In Deutschland schreibt die Flugbetriebsordnung für Hängegleiter- und Gleitsegelführer (FBO) vor: „Bei Notfällen mit möglichem Hubschraubereinsatz ist der Luftraum um das Unfallgebiet weiträumig freizuhalten“. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Behinderung von Rettungskräften strafbar und mit einer Geldbuße von bis zu 5000 € belegt.

Bei Piloten, die in derart unverantwortlicher Weise Rettungseinsätze behindern, ist zudem die Zuverlässigkeit als Luftfahrer in Zweifel zu ziehen. Gemäß LuftVZO können die Konsequenzen bis zum Lizenzentzug reichen.

Karl Slezak
DHV-Sicherheitsreferent