X
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
15.10.2011

Beauftragung des DHV um 5 Jahre verlängert

Im Rahmen einer Besprechung im Bundesverkehrsministerim in Bonn hat Referatsleiter Josef Schiller den Beauftragtenvertrag mit dem DHV um weitere 5 Jahre verlängert. Damit ist der DHV auch künftig unabhängig von den übrigen Vereinsaufgaben in behördlicher Funktion tätig, er nimmt bundeseigene Verwaltung im Sinne des Artikels 87d Grundgesetz wahr, für den Bereich Drachenflug und Gleitschirmfliegen:
Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal.
Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals.
Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 LuftVG).
Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt.
Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.
Der DHV ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben neutral unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des LuftVG § 31 d und der Verordnungen zum LuftVG, zu erfüllen.

Der im BMV für Betrieb, Lizenzierung und Technik zuständige Referatsleiter Josef Schiller überraschte bei der Besprechung damit, dass er einstmals den DHV-Lernausweis für Hängegleiterpiloten erworben hatte. Inzwischen trägt er sich mit dem Gedanken, das Gleitschirmfliegen zu erlernen.