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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
20.03.2017

Ausweichregeln Österreich

In den österreichischen Luftverkehrsregeln (LVR-Novelle 2017) finden sich nun wieder "Ausweichregeln für Segelflieger, Hänge- und Paragleiter". 

„Besondere Ausweichregeln für Segelflugzeuge, Hänge- und Paragleiter
§ 14a. (1) Wird mit einem Segelflugzeug, Hänge- oder Paragleiter in ein thermisches Aufwindgebiet
eingeflogen, in dem sich bereits ein oder mehrere Segelflugzeuge, Hänge- oder Paragleiter befinden, so
ist mit dem einfliegenden Segelflugzeug, Hänge- oder Paragleiter in derselben Richtung zu kreisen, wie
mit den bereits in diesem Aufwindgebiet befindlichen Segelflugzeugen, Hänge- oder Paragleitern gekreist
wird.

(2) Einem im thermischen Aufwindgebiet kreisenden Hänge- bzw. Paragleiter oder Segelflugzeug ist
auszuweichen.

(3) Jeder Pilot hat sich, insbesondere beim Hangsegelflug, vor Einleitung einer Kurve zu
vergewissern, dass der Luftraum im geplanten Flugweg frei ist.“