Ausweichregeln Österreich
In den österreichischen Luftverkehrsregeln (LVR-Novelle 2017) finden sich nun wieder "Ausweichregeln für Segelflieger, Hänge- und Paragleiter".
„Besondere Ausweichregeln für Segelflugzeuge, Hänge- und Paragleiter
§ 14a. (1) Wird mit einem Segelflugzeug, Hänge- oder Paragleiter in ein thermisches Aufwindgebiet
eingeflogen, in dem sich bereits ein oder mehrere Segelflugzeuge, Hänge- oder Paragleiter befinden, so
ist mit dem einfliegenden Segelflugzeug, Hänge- oder Paragleiter in derselben Richtung zu kreisen, wie
mit den bereits in diesem Aufwindgebiet befindlichen Segelflugzeugen, Hänge- oder Paragleitern gekreist
wird.
(2) Einem im thermischen Aufwindgebiet kreisenden Hänge- bzw. Paragleiter oder Segelflugzeug ist
auszuweichen.
(3) Jeder Pilot hat sich, insbesondere beim Hangsegelflug, vor Einleitung einer Kurve zu
vergewissern, dass der Luftraum im geplanten Flugweg frei ist.“