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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
22.06.2015

Anerkennung von GS-Musterprüfungen der Prüfstelle AEROTEST (FR)

Der französische Gleitschirm- und Drachenflugverband FFVL betreibt eine Prüfstelle für Gleitschirm-Musterprüfungen. Die Prüfungen erfolgen nach den Europäischen Normen EN 926-1 und 926-2. Der FFVL hat geltend gemacht, dass seine Prüfstelle Aerotest vom französichen Staat beauftragt ist.

Mit Schreiben vom 2.6.2015 hat das deutsche Bundesverkehrsministerium dem FFVL mitgeteilt, dass die von AEROTEST bestätigten Prüfungen die Anforderungen des § 11 Abs.4 LuftGerPV erfüllen, wonach staatliche Muster- oder Gerätezulassungen von EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfung anzuerkennen sind.

Gleitschirme, für die eine von AEROTEST bestätigte Musterprüfung nach den Prüfnormen EN 926-1 und 926-2 nachgewiesen wird, dürfen in Deutschland demnach legal betrieben werden.

Der DHV weist darauf hin, dass diese Anerkennung ausschließlich für von AEROTEST bestätigte Geräteprüfungen gilt. Piloten sollten sich diese Bestätigung vor dem Kauf vorlegen lassen, bzw. darauf achten, dass auf der Kennzeichnung (Plakette) des Gerätes als Prüfstelle AEROTEST ausgewiesen ist.