19.03.2013
Anerkannte Musterprüfstellen
In Deutschland dürfen Luftsportgeräte nur betrieben werden, wenn die Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LTF) nachgewiesen worden ist. LuftBO § 3 (3). Der Hersteller muss das Muster durch eine hierfür anerkannte Stelle prüfen lassen.
Zur Zeit sind vom LBA anerkannte Stellen für Gleitschirmtests: Air Tourquoise S.A. und der DHV e.V.
Ab Januar 2014 ist für Musterprüfstellen anstatt der LBA-Anerkennung die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle erforderlich, in Deutschland ist dies die DAkkS. Zur Zeit ist noch keine Musterprüfstelle für Gleitschirme oder Hängegleiter entsprechend akkreditiert.