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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Der lange Weg zum freien Fliegen

Ein Beitrag von Claus Gerhard

Wie die DDR den Drachenflug erlaubte
Seit dem 25. August 1980 war Drachenfliegen in der DDR verboten. Selbst den Besitz und die Herstellung von Hängegleitern hatte man durch eine Verordnung unter Strafe gestellt. Ab 1983 stand das Verbot auch im Luftfahrtgesetz. Dort hieß es unter Paragraph 28, Absatz 2: „Der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb und die Benutzung von Hängegleitern, Geräten zum Betreiben des Wasserskifliegens sowie Geräten mit gleicher oder ähnlicher Funktionsweise sind nicht gestattet.“
Damit kam aber die gesellschaftliche Diskussion um eine mögliche Zulassung des Drachenfliegens in der DDR nicht zur Ruhe, denn der Sport war in den benachbarten sozialistischen Staaten und der Sowjetunion – wie überall auf der Welt – erlaubt, und einige DDR-Piloten wichen – sehr zum Verdruss der Staatsführung – in diese Länder aus. Schriftliche Eingaben, die die Legalisierung des Drachenfliegens forderten, rissen nicht ab. Als der Sport Ende 1985 vom IOC zur olympischen Disziplin erklärt und in die FAI aufgenommen wurde, und diese Nachricht im Zentralorgan der FDJ „Junge Welt“ erschien, stieg der Druck weiter an.

Die Hintergründe
Gemäß Paragraph 45 des Luftfahrt-Gesetzes oblag die Ausübung des DDR-Luftsports allein der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Ihr ehrgeiziger Chef, Generalleutnant Günther Teller, hatte sich Ende der 70er Jahre vehement gegen das Drachenfliegen ausgesprochen: Es sei zu gefährlich, ein reiner Sensationssport und tauge nicht zur Wehrsport-Erziehung. Für die Nachwuchs-Ausbildung der Luftstreitkräfte komme es wegen seiner Unwissenschaftlichkeit nicht in Frage. Die Interessenten seien oft politisch unzuverlässig und meist nicht im jugendlichen Alter der vormilitärischen Ausbildung. Falls die GST dennoch den Auftrag erhalte, Drachenfliegen anzubieten, bedeute das einen erheblichen Zusatzaufwand für eine reine „Hobby-Sportart“, der die Funktionäre der GST von ihren eigentlichen Aufgaben ablenke. Im Verkehrsministerium hatte man zudem vor der Überfüllung des Luftraumes gewarnt, und natürlich war auch die Stasi gegen den Drachenflug, denn zu offenkundig erschienen die neuen Fluchtmöglichkeiten auf dem Luftweg.
Am 24. November 1982 kam es zum Wechsel an der GST-Spitze, als Vizeadmiral Günter Kutzschebauch neuer Chef im Zentralvorstand wurde. Sein Stellvertreter und zugleich der Leiter der Flug- und Fallschirmsprung-Ausbildung hieß seit 1986 Eberhardt Köllner, kein Mitglied der mili-tärischen Altherren-Riege sondern ein junger Oberst, der in der UdSSR als Kosmonaut ausgebildet worden war und dem Drachenfliegen positiv gegenüberstand.

Die Ära Köllner
Ausgerechnet im Frühling jenes Jahres – die DDR feierte im Gedenken an Otto Lilienthal den Be-ginn des Menschenfluges vor 95 Jahren, während in Ungarn die Europameisterschaft ohne sie stattfand – beschlagnahmte die tschechische Miliz in Rana zahlreiche Drachen der DDR-Piloten. Da-von betroffen war auch Siegfried Stolle, Modellflieger der GST und begeisterter Drachenflieger, der seit dem heimischen Verbot regelmäßig in Rana startete und sich bereits zwei Jahre zuvor mit einer Eingabe an den Staatsrat um die Legalisierung des Sports bemüht hatte – leider erfolglos. Er machte jetzt einen neuen Vorstoß und verfasste Schreiben an die GST und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), in denen er seine Mitarbeit anbot. Aber auch die nachfolgenden Gespräche zeigten keine positive Wirkung. Stattdessen geriet er in die operative Personenkontrolle (OPK Drachen) der Stasi, was ihn jedoch nicht einschüchterte. Die Mielke-Behörde nahm den Vorgang zum Anlass, einen ausführlichen Bericht über die illegalen Aktivitäten der DDR-Drachenflieger zu erstellen. Man müsse bei Freigabe des Sports mit weiteren „Angriffen gegen die sozialistische Staatsgrenze“ (d. h. mit erhöhter Fluchtgefahr) rechnen. Stolles Fliegerfreunde suchten derweil Kontakt zum Kommando der Luftstreitkräfte in Strausberg und zur Hauptverwaltung Zivile Luft-fahrt (HVZL) in Berlin, wo man zwar die Zulassung des Drachenfliegens erstaunlicherweise be-fürwortete, sich aber auf das geltende Luftfahrtgesetz berief.
Somit schien die offizielle Linie unveränderbar. Weiterhin wurden alle Anfragen von Bürgern – unter Hinweis auf das Verbot – kommentarlos abgeschmettert. Als Kutzschebauch Mitte Oktober 1986 nach Prag reiste, um sich wegen der Auslands-Drachenflüge von DDR-Bürgern mit seinem Kollegen von der „SVAZARM“, der tschechischen Wehrsport-Organisation, abzustimmen, hatte er auf Geheiß der Stasi nur altbekannte Positionen im Gepäck: Keine Aufhebung des Drachenflugverbotes auf absehbare Zeit! Man wisse zwar um die ungesetzlichen Flüge in der CSSR, habe aber nicht die rechtlichen Mittel, diese zu unterbinden, das falle allein in die Kompetenz des Nachbarlandes. Für bilaterale Verhandlungen sei das DDR-Verkehrsministerium zuständig.
Während die Stasi bereits begann, ihre Haltung intern zu überprüfen, kam weiterer Druck aus Tschechien: Im April 1987 berichtete Oberst Ravensky von der SVAZARM über eine „erhebliche Anzahl“ von DDR-Drachenfliegern in der Gegend um Rana, die ihre Geräte teilweise motorisiert hätten. Man müsse diese Piloten unbedingt „in die Arbeit der Wehrorganisationen mit einbezie-hen“, um eine bessere Kontrolle und rechtliche Absicherung zu erreichen. Die GST-Funktionäre beharrten auf ihrer Verbotshaltung.

Stolles Engagement
Zur gleichen Zeit schickte Siegfried Stolle erstmals einen ausführlichen Brief an das Zentralkomitee (ZK) der SED, in dem er vorschlug, das Drachenfliegen organisatorisch dem Turn- und Sportbund (DTSB) anzugliedern. Er berief sich dabei auf allgemeine Äußerungen Honeckers, die er während einer Tagung des Spartakiade-Komitees über den Sport als „unverzichtbares Element so-zialistischer Persönlichkeitsentwicklung und Lebensweise“ gemacht hatte. Zu seiner Überraschung erhielt er für den 6. Mai einen Gesprächstermin in der Abteilung für Sicherheitsfragen von Wolf-gang Herger, wo man Verständnis für das sportliche Anliegen zeigte und ihm in nächster Zeit die generelle Überprüfung „mit dem Ziel einer positiven Klärung“ versprach. Anlässlich einer Wiedervorladung beim MfS erfuhr er, dass auch die Stasi an einer machbaren Lösung des Problems Drachenfliegen arbeite, aber als Trägerorganisation nur die GST in Frage komme. Nun verlief so-gar ein Besuch bei Dr. Damm von der Hauptverwaltung Zivile Luftfahrt (HVZL) im Ergebnis günstig: Die komplizierten Flugsicherheitsprobleme, die beim Betrieb von Hängegleitern im Luftraum der DDR entstünden, seien prinzipiell beherrschbar.
Ermuntert durch die unerwartete Wendung, traf sich Stolle drei Wochen später, am 28. Mai, mit Oberst Köllner. In dem vierstündigen Gespräch versuchte er, die GST-Führung für die Übernahme der Drachenflug-Organisation zu gewinnen, eine Aufgabe, die sein Gesprächspartner – wenn überhaupt – nur nach einer langen Vorbereitungsphase für denkbar hielt. Man war sich zwar einig, dass Drachenfliegen für die kommunistische Persönlichkeitsentwicklung einen ähnlichen Stellenwert wie z. B. Segelfliegen oder Fallschirmspringen habe, als technische Wehrsportdisziplin aber nicht in Frage komme, da es eine individuelle Sportart sei, die nur einen kleinen Kreis von meist Älteren interessiere. Deshalb könne über die Einführung keinesfalls die GST befinden sondern nur das Zentralkomitee, schließlich gehe es um eine politische Entscheidung. Köllner empfahl, auf eine gemeinsame Beratung aller Beteiligten beim ZK zu drängen. Am 9. Juni wandte sich Stolle dar-aufhin noch einmal ans ZK mit der Bitte um eine baldige Entscheidung – nicht ohne zu betonen, dass die GST jetzt bereit sei, Drachenflieger aufzunehmen.

Politisches Tauwetter
Das stimmte allerdings nicht ganz, denn im Zentralvorstand herrschte weiterhin die Meinung vor, dass Drachenfliegen als Ergänzung zu den Luftsportarten, die die GST bisher betrieb, nicht notwendig sei. Vor allem sollte es keine fliegerische Disziplin geben, die ausschließlich einem Hobby diente, weil man negative Folgen für die übrigen Luftsportarten befürchtete. Unter dem Druck von Köllner und dem Generalsekretär des neu gegründeten Flug- und Fallschirm-Sportverbandes (FFSV), Horst Brändel, die beide eine Öffnung der GST wünschten, wandte sich Kutzschebauch an seinen Vorgesetzten, Armeegeneral Heinz Kessler, in der Hoffnung, von ihm klare Weisungen zu bekommen. Stattdessen verlangte Kessler nun seinerseits abgestimmte Entscheidungsvorschläge von der GST, den Luftstreitkräften, der Zivilluftfahrt und der Flugsicherung, und zwar bis zum 10. August 1987, damit er das Problem der Parteiführung bzw. Erich Honecker persönlich vortragen könne. Derart bedrängt, sah sich  Kutzschebauch, als er am 10. Juli beim MfS vorsprach, nicht in der Lage, für die GST eindeutig Stellung zu beziehen. Persönlich schwebte ihm eine Minimalerlaubnis vor, die den Kreis dieser Piloten möglichst klein hielt, etwa durch Schaffung von Flugmög-lichkeiten im sozialistischen Ausland und/oder begrenzte Flüge im Inland, die aber mit hohem finanziellem Aufwand und strengen Auflagen verbunden sein sollten.
Am 8. August lag nach interner Diskussion die GST-Konzeption endlich vor. Sie trug die Handschrift Köllners und nannte für die Zulassung nur drei Gründe:
1. Drachenfliegen genieße als eine inzwischen seriöse Sportart weltweite Beliebtheit und setze solide Kenntnisse in Aerodynamik voraus.
2. Im Vergleich mit anderen Luftsportarten sei sie besonders umweltfreundlich und preisgünstig.
3. Der Flugbetrieb könne unabhängig von Flugplätzen durchgeführt werden.
Die früher geäußerte Ansicht, dass der Sport zur kommunistischen Persönlichkeitsentwicklung beitrage, fehlte jetzt. Im Übrigen wiederholte das Dokument einige Behauptungen Generalleutnant Tellers und vermerkte als besonderen Nachteil den Aufwand für die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Personal, Fluggebieten, luftfahrtgeprüften Geräten, und die Wettkampforganisation – Überlegungen, die sich weniger gegen das Drachenfliegen richteten als auf die Ressourcen-Knappheit des Landes hindeuteten. Um den Staatshaushalt zu schonen, war man sogar bereit, Flugausrüstungen als Privateigentum zuzulassen, wohl wissend, dass damit die einkommensschwachen Bevölkerungskreise benachteiligt wären. Die Einführung dürfe – wenn überhaupt – nur im Rahmen der GST erfolgen, aber erst nach einer angemessenen Vorbereitungszeit und nach „kaderpolitischen Eignungsprüfungen“ der Piloten. Trotzdem könne man dadurch die unkontrollierte Benutzung der Drachen mit der Folge erhöhter Unfallgefahr und Gefährdung der staatlichen und Flugsicherheit nicht ausschließen. Zudem sei mit weiteren Zulassungswünschen für das UL-Fliegen und Ballonfahren zu rechnen. Die überraschende Schlussfolgerung des Papiers offenbarte den Druck, unter dem die DDR stand, denn nun hieß es: „Aus dem sich abzeichnenden Trend der flugsportlichen Entwicklung und der Stellung der DDR insgesamt“ sei das derzeitige Verbot mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch kurze Zeit aufrecht zu erhalten. Deshalb schlage man trotz aller Bedenken die sorgfältig vorbereitete Zulassung des Drachenfliegens vor.

Spät, aber immerhin
Es war also nicht der Wille zur Verbesserung der sozialistischen Lebensbedingungen sondern die Einsicht ins Unvermeidliche, die den Staat zum Handeln drängte, was der Abteilungsleiter für Flugsport der Staatlichen Luftfahrt-Inspektion (SLI), Branadt, der seinerzeit am Drachenflugverbot mitgewirkt hatte, so formulierte: Es habe sich „seither viel illegal getan“ und die Gefahr bestünde, dass man die Kontrolle darüber verliere. Es wäre besser, das Problem Drachenfliegen „offiziell unter Kontrolle zu nehmen.“ Allein Dr. Henkes, stellvertretender Verkehrsminister und Generaldirektor der Interflug, blieb wegen der großen Belastung des DDR-Luftraumes durch zivilen und militärischen Flugverkehr und den mangelnden Kontrollmöglichkeiten skeptisch. Auch meinte er vorauszusehen, dass DDR-Drachenflieger auf Grund der eingeschränkten Übungsgelegenheiten den Sport international nicht erfolgreich vertreten könnten.
Am gewichtigsten wog naturgemäß die Haltung des Ministeriums für Staatssicherheit, das die Republikflucht auf dem Luftweg verhindern sollte. Zwar war es noch niemand gelungen, in einem Drachen die Grenze zur Bundesrepublik zu überwinden, aber seit 1979 hatte man immerhin 25 Versuche mit 40 beteiligten Personen registriert. Mit Hilfe von motorisierten Drachen waren schon einige Piloten geflohen. Ende August wurde die MfS-Stellungnahme nach mehrfacher Überarbei-tung und Ergänzung fertig. Sie unterstützte die begrenzte Zulassung gemäß den Vorschlägen von GST, Verkehrs- und Verteidigungsministerium, unterstrich dabei aber die Notwendigkeit kaderpolitischer Auswahl- und Bestätigungsverfahren, wie sie für alle Luftsportler, also auch für zukünftige Drachenflieger, bindend seien. Nach internen Überlegungen wollte man allerdings die Ausschlusskriterien nicht ganz so eng fassen wie bei den übrigen Luftsportlern, eine Haltung, die das gefestigte Selbstbewusstsein einer Organisation mit 91 000 hauptamtlichen und 175 000 inoffiziellen Mitarbeitern ausdrückte. Die GST müsse Transport, Betrieb, Reparatur, zentrale Lagerung und Ausgabe aller Drachen (auch derjenigen im Privatbesitz) streng überwachen. Voraussetzung sei auch, dass Hängegleiter nicht als Sportgeräte sondern als Fluggeräte zugelassen und damit den Bestimmungen der zivilen Luftfahrt (mit Anmeldung jedes Fluges) unterworfen würden.
Nach einer Beratung in der Parteiführung im Januar 1988 wurde Vizeadmiral Kutzschebauch vom Leiter der Abteilung Sicherheitsfragen des ZK beauftragt, „in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen Entscheidungen vorzubereiten“. Über der notwendigen Abstimmung vergingen allerdings Monate, unter anderem auch deshalb, weil jetzt das Gleitschirmfliegen in die Problematik einbezogen wurde. So konnte die GST erst Ende 1988 einen allseits akzeptierten Entwurf zur „Vorlage für das Sekretariat des Zentralkomitees“ präsentieren. Danach waren Streckenflüge im Gebiet der DDR überhaupt nicht vorgesehen. Die Bewerber sollten mindestens 18 Jahre alt sein und ihre Flugtauglichkeit ärztlich nachweisen. Eigenbau und Motorisierung von Drachen blieben verboten.
Am 27. Januar 1989 übergab der GST-Vorstand noch einen „Verfahrensvorschlag“ für die Zulassung. Dieser sah bis zur notwendigen Änderung des Luftfahrtgesetzes Ausnahmegenehmigungen für derzeit aktive Drachenflieger vor. Sie sollten möglichst bald unter Federführung von Oberst Köllner in einem Erprobungsprogramm der GST am Flugplatz Laucha Erfahrungen für die endgül-tige Zulassung sammeln. Doch dazu kam es nicht.

Endlich frei und doch begrenzt
Sieben Monate später, am 23. August 1989, gab das ZK grünes Licht für die Gesetzesänderung, nachdem man letzte juristische Bedenken ausgeräumt und das MfS seine zukünftige Strategie auf Grund von Ergebnissen einer Diplomarbeit verfeinert hatte. Die Entscheidung zur Produktion eines DDR-eigenen Drachens war schon vorher gefallen. Der von der GST vorbereitete Beschluss ging zur Verwirklichung an nicht weniger als 23 Dienststellen. Neben den Mitgliedern des ZK waren es fünf Ministerien, weitere vier zuständige Abteilungen und natürlich die GST. Im Herbst 1989 überschlugen sich dann die weltpolitischen Ereignisse, als Tausende DDR-Bürger über Ungarn und Tschechien nach Westen flohen. Ausgerechnet am 18. Oktober, am Tag der Abdankung Erich Honeckers, saßen alle bekannten Drachenflieger beim Zentralvorstand der GST in Neuenhagen zur Beratung. Man wollte erst im Frühjahr 1991, zum 100jährigen Jubiläum des Menschenfluges, mit dem Drachenfliegen beginnen. Aber drei Wochen später ging in Berlin die Grenze auf, und alles kam anders: Schon am 3. März 1990 konnte in Laucha an der Unstrut die erste und zugleich letzte Drachenflugsaison der DDR starten – unter stürmischer Beteiligung aus dem Westen – nachdem das Luftfahrt-Änderungsgesetz vom 11. Januar 1990 erst zwei Tage vorher in Kraft getreten war. Es blieb neben dem Reisegesetz und dem geänderten Handwerksgesetz das erste DDR-Gesetz nach dem Mauerfall, gleichzeitig gehörte es aber auch zu den letzten Rechtsvorschriften des untergehenden Staates.

Siggi Stolle: Motor für die Legalisierung des Drachenflugsports in der DDR
Eberhardt Köllner: engagierter GST-Befürworter des DDR-Drachenfliegens